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Zulassungsalter: 19 Monate
Unbefangenheitsprobe:
Vor der Zulassung zu einer Begleithund- oder Vielseitigkeitsprüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu
unterziehen.
Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung
der Identitätskontrolle
(Überprüfen der Tätowier-Nummer)
Die Beurteilung erfolgt auch während der
gesamten Prüfung. Hunde, welche die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind
von der weiteren Prüfung auszuschließen.
Zeigt ein Hund, auch wenn er die
Unbefangenheitsprobe vor der Prüfung bestanden hat, im Laufe der Prüfung
Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen.
Eintrag: Unbefangenheitsprobe nicht bestanden.
Behörden-Diensthunde, die als solche bei der
Anmeldung vorgestellt werden, sind unter Berücksichtigung des dienstlichen
Einsatzes zu prüfen.
Besondere Hinweise zur Vorführung:
Die Ausarbeitung der VPG-Fährten muss spätestens
20 Minuten nach dem Ansatz beendet sein.
Die Hörzeichen sind vorgeschrieben und klar
und hörbar (ausländische Hundeführer in ihrer Landessprache) zu
geben.
Sofern ein Hundeführer die Reihenfolge der
einzelnen Übungen der Abteilung B vertauscht, ist der Leistungsrichter
verpflichtet, diese 'falsche Übung' zu unterbrechen mit dem Hinweis darauf,
dass zunächst die 'andere Übung' zu zeigen ist. Ein Punktabzug darf aus diesem
Grund nicht erfolgen.
Probesprünge während der Prüfung sind
untersagt, ebenfalls die Belobigung des Hundes durch Futter. Es ist ferner
untersagt, dem Hund vor den Apportierübungen das Holz in den Fang zu geben.
Das Mitführen von Spielgegenständen ist nicht
gestattet.
Körperhilfen des Hundeführers sind nicht
gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug.
Körperliche Behinderung:
Kann ein Hundeführer auf Grund körperlicher
Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt zeigen, so hat er dieses vor Beginn
der Prüfung dem Leistungsrichter mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des
Hundeführers das Führen des Hundes an der linken Seite des Hundeführers nicht
zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
Halsbandpflicht /
Mitführen der Führleine:
Aus versicherungstechnischen Gründen hat der
Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen.
Dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein Halsband tragen muss.
Es sind nur einreihige Gliederhalsbänder zugelassen. Das Halsband darf nicht
mit Stacheln, Krallen oder Haken versehen sein. Es muss locker umliegen.
Lederhalsbänder oder sogenannte "Zeckenhalsbänder" sind nicht
zugelassen.
Abbruch:
Hunde, die nicht in der Hand des Hundeführers
stehen, sind von der Prüfung auszuschließen. Des weiteren sind Abteilungen zu
beenden, wenn eine Fortführung der Übung nicht mehr möglich ist.
Zum Beispiel:
-
Hund geht während der Fährte seinem
Jagdtrieb nach und kann vom Hundeführer nicht mehr angesetzt werden.
-
Hund verlässt den Hundeführer oder den Vorführplatz
und kommt auf dreimaliges Hörzeichen nicht zum Hundeführer zurück
-
Hunde, die beim Schutzdienst nicht ablassen
(s. Abt. C)
Wird ein Hundeführer wegen Ungehorsams seines
Hundes aus der Prüfung genommen, wird in den Leistungsnachweisen keine
Punktzahl, wohl aber "Abbruch wegen Ungehorsams" eingetragen.
Punktzahlen und
Bewertungen:
In jeder Abteilung werden als Höchstpunktzahl 100 Punkte vergeben. Ein
Ausbildungskennzeichen kann nur vergeben werden, wenn der Hund in den
Abteilungen A und B je 70 Punkte und der Abteilung C mindestens 70 Punkte
erreicht hat. Um jedoch den Hund in der nächst höheren
Prüfungsstufe führen zu können, muss in der Abteilung " C "
mindestens jedoch ein "gut" ( 80 Punkte ) erreicht werden.
Nachfolgende Wertnoten können vergeben werden, wenn die vorstehenden
Mindestpunktzahlen erreicht werden:
|
Vorzüglich |
Sehr
gut |
Gut |
Befriedigend |
Mangelhaft |
Ungenügend |
|
286
- 300 |
270
- 285 |
240
- 269 |
220
- 239 |
106
- 219 |
000
- 105 |
Allgemeines zur Abteilung A Fährte
-
Fährtenleger: Fremdfährte
-
Länge der Fährte in Schritten ca.:
600
-
Alter der Fährte (Minuten):
30
-
Anz. der Schenkel: 3
-
Anz. der Winkel: 2
-
Anz. der Gegenstände: 2
-
Hörzeichen: "Such"
-
Weitere Anforderungen: Wechselgelände
möglich
Fährten - Punktaufteilung:
-
Ansatz und 1. Schenkel: 27 Punkte
-
1. Winkel mit 2.Schenkel: 27
Punkte
-
2. Winkel mit 3.Schenkel: 26
Punkte
-
Punkte für Gegenstände: 10 + 10

Fährtenfähiger Untergrund:
Wiese, Acker und Waldboden - alle natürlichen Böden.
Sichtfährten sind soweit wie möglich zu vermeiden.
Fährtengegenstände:
innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche
Gegenstände verwendet werden; farblich dürfen sie sich nicht wesentlich vom
Gelände abheben und die Größe einer Brieftasche nicht überschreiten.
Material:
Leder,
Kunstleder, Textilien und Holz
Bei VPG 2 und 3 sind die Gegenstände dem Fährtenleger
so auszuhändigen, dass er sie mindestens 30 Minuten am Körper tragen kann.
Allgemeines zur Abteilung B
(Unterordnung)
Anmeldung:
Zu Beginn jeder Abteilung haben sich die
Teilnehmer beim Leistungsrichter in sportlicher Haltung anzumelden.
Der Hundeführer erscheint mit angeleintem Hund
und meldet sich in Grundstellung.
Grundstellung
und Übungsbeginn:
Jede Übung beginnt und endet mit der
Grundstellung.
Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben
seinem Hundeführer mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe.
Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn
jeder Übung nur einmal erlaubt.
In der Grundstellung steht der Hundeführer in
sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht gestattet. Die
Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der
folgenden Übung verwendet werden.
Übungsentwicklung:
Aus der Grundstellung heraus erfolgt auf
Richteranweisung der Aufbau aller Unterordnungsübungen, die
"sogenannte" Entwicklung.
Der Hundeführer hat mindestens 10, jedoch höchstens
15 Schritte Entwicklung bei den Übungen
zu zeigen, bevor das Hörzeichen, zur Ausführung
der Übung gegeben wird.
Grundstellungs- und Entwicklungsfehler haben
Einfluss auf die Bewertung der Einzelübung.
Zwischen den Übungsteilen Vorsitz und Abschluss
sowie beim Abholen aus dem Sitz und aus dem Stehen im Schritt / Herantreten an
den Hund sind deutliche Zeitabstände (ca. 3 Sek.) einzuhalten. Beim Herantreten
an den abliegenden Hund vor Abgabe des Hörzeichen "Sitz" gilt das
gleiche.
Entfernungen
Hundeführer/Hund:
Die PO gibt Mindestschrittzahlen (30) vor. Es
wird der Entscheidung des Hundeführers überlassen, ob er sich über die
Mindestschrittzahl hinaus von seinem Hund entfernt. Der Leistungsrichter kann
ein zu weites Entfernen unterbinden.
Loben:
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung
und nur in der Grundstellung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine
neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher
Zeitabstand (3 Sek.) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß
geführt werden. Ein Auflockern und Spielen ist nicht gestattet.
Hörzeichen:
Die vorgeschriebenen Hörzeichen sind in der PO
verankert. Führt ein Hund nach dem 3. gegebenen Hörzeichen eine Übung nicht
aus, ist diese zu beenden. Bewertung: = 0 Punkte !
Beim Abrufen kann anstelle des Hörzeichen
"Hier" auch der Name des Hundes verwendet werden. Der Name des Hundes
in Verbindung mit dem Hörzeichen "Hier" gilt jedoch als Doppelhörzeichen
und wird mit Punktabzug geahndet.
Entwertung
bei Zusatzhörzeichen:
Erstes Zusatzhörzeichen: Befriedigend für
Teilübung Zweites Zusatzhörzeichen: Mangelhaft für Teilübung
Vorsitzen und
Übungsabschluss:
Der Hund hat schnell, dicht und gerade
vorzusitzen. Nach vorgegebenem Zeitabstand (ca. 3 Sek.) hat der Hund auf Hörzeichen
schnell und eng die Endgrundstellung (Abschluss) einzunehmen. Der Hund kann zum
Abschluss hinten herum oder von vorne bei Fuß gehen.
Abholen des Hundes: Der Hundeführer kann von
vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.
Schema der Leinenführigkeit
und Freifolge

Die in der schematisch dargestellten Vorführweise angegebenen Schrittzahlen
sind Mindestanforderungen.
Allgemeines zur Abteilung C
(Schutzdienst)
1.) Allgemeines
Die Beurteilung des Schutzdienstes ist für die
Zuchtselektion des Gebrauchshundes von größter Bedeutung. Demzufolge hat
insbesondere die Beurteilung des Schutzdienstes hohe Priorität. Speziell im
Schutzdienst gilt es, natürliche und brauchbare Leistungsanlagen von Erlerntem
zu unterscheiden.
Die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung
des Schutzdienstes sind:
2.) Die
Phasen des Schutzdienstes
Der Schutzdienst ist unterteilt in 3 Phasen, bei
welchen die unterschiedlichsten Wesens- und Triebveranlagungen angesprochen
werden. Wir unterscheiden hierbei in:
l.
a) Streife
Beurteilungskriterien zur Streife:
-
a) drangvoll
-
b) zielstrebig
-
c) geht die angezeigten Verstecke direkt an
-
d) lässt sich gut lenken und leiten
-
e) enges und aufmerksames Umlaufen der
Verstecke
l. b)
Stellen und Verbellen (auch
Bewachungsphasen nach den Kampfhandlungen):
Bei den Stellübungen sind neben einem natürlichen
Aggressions- und Triebverhalten Selbstbewusstsein und Nervenfestigkeit von größter
Bedeutung.
Beurteilungskriterien für die Stellphasen:
Stellen
Verbellen
-
a) anhaltend
-
b) energisch
II. Die Kampfhandlungen:
Alle Kampfhandlungen bestehen aus 3 Phasen. Darin
zeigt sich die Entschlossenheit, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.
Die Phasen der Kampfhandlungen sind:
a) Kampf- und Abwehrbereitschaft
(Flucht, Abwehr, Überfall, Angriff)
Beurteilungskriterien:
b) Belastungsphase:
Der Hund muss in allen Belastungsphasen energisch
und selbstsicher arbeiten. Einwirkungen durch Bedrängen des Helfers und durch
Stockschläge hat der Hund unbeeindruckt zu überstehen.
Beurteilungskriterien:
c) Bewachungsphasen:
Der Hund hat drangvoll, selbstsicher, aufmerksam
und dicht den Helfer zu bannen.
Beurteilungskriterien:
III. Führigkeit:
Zur Führigkeit gehört die Bereitschaft des
Hundes, Gehorsam während des gesamten Schutzdienstes zu zeigen. Sie zeigt sich
insbesondere in den Übungsteilen Streife, Transporte, Ablagen, beim Ablassen
und in den Bewachungsphasen.
Beurteilungskriterien:
-
a) Führigkeit bei der Anmeldung und während
der Streife
-
b) schnelles Ablassen
-
c) dichtes bei Fuß gehen in Verbindung mit
aufmerksamem Beobachten des Helfers
-
d) schnelles Kommen beim Abrufen
3. Der Griff
Der Griff hat für die Beurteilung des
Schutzdienstes eine wesentliche Bedeutung. Speziell durch die Griffbeurteilung
hat der Leistungsrichter die Möglichkeit, die Qualität des vorgeführten
Hundes zu erkennen und herauszustellen. Der Griff hat grundsätzlich in allen
Phasen voll, fest, energisch, ruhig und beständig zu sein. Die Bewertung der
Qualität des Hundes auf Grund seines Griffverhaltens hat über den gesamten
Schutzdienst zu erfolgen. Dabei ist u.a. das Helferverhalten zu berücksichtigen.
So ist auch darauf zu achten, dass bei der Flucht
nicht nur die Fülle des Griffes, sondern die wirksame Vereitelung vorrangig zu
berücksichtigen ist.
B. Durchführung -
Allgemein
1.) Anmeldung:
Der Hundeführer hat sich in jedem Fall zu Beginn
der Abt. 'C' beim Leistungsrichter anzumelden.
Kann ein Hundeführer sich nicht mit seinem Hund
ordnungsgemäß anmelden, d.h. der Hund bricht durch und läuft z.B. ins
Verbellversteck, sind dem Hundeführer 3 Hörzeichen zum Rückrufen seines
Hundes erlaubt.
Kommt dieser nach dem 3. Hörzeichen nicht, ist
die Abteilung zu beenden.
2.)
Streifen nach dem Helfer:
Hörzeichen: "Voran" oder
"Revier" und "Hier" (Hörzeichen "Hier" kann auch
in Verbindung mit dem Namen des Hundes gegeben werden).
Aus der Grundstellung wird der Hund durch Hör-
und/oder Sichtzeichen eingesetzt. Die Streife ist vorwärts zu zeigen. Der
Hundeführer hat in normaler Gangart auf der gedachten Mittellinie zu gehen. Der
Hund hat auf einmaliges Einsetzen die Verstecke zielstrebig, drangvoll, direkt
und aufmerksam anzugehen (Versteck einsehen) oder eng zu umlaufen.
Ein Verzicht auf die Streife (direktes Hinsenden
zum Helfer) ist nicht gestattet.
3.) Stellen
und Verbellen:
Sobald der Hund den Helfer erreicht, hat er ihn,
ohne zu fassen, zu verbellen. Der Hundeführer bleibt auf der gedachten
Mittellinie stehen. Der Hund hat ohne Hundeführer-Hilfen den Helfer bis zum
Abruf aufmerksam, eng, drangvoll und
selbstsicher zu stellen, anhaltend und energisch zu verbellen. Es sind keine Hörzeichen
zum Stellen und Verbellen erlaubt. Auf selbstsicheres und drangvolles Verhalten
des Hundes ist besonderer Wert zu legen. Drangvolles, enges Umkreisen ist
bedingt statthaft.
Anmerkung
zum Stellen und Verbellen:
Verlässt der Hund den Helfer, bevor der Hundeführer
die Mittellinie auf Richteranweisung verlässt, so kann der Hund nochmals auf
Richteranweisung zum Helfer gesandt werden. Verbleibt der Hund nun am Helfer, so
kann der Schutzdienst fortgesetzt werden. Die Stellübung ist mit ungenügend zu
bewerten. Lässt sich der Hund nicht mehr zum Stellort einsetzen oder verlässt
wiederum den Helfer, so muss der Schutzdienst beendet werden.
Kommt der Hund beim Herankommen des Hundeführers
an das Versteck diesem entgegen, erfolgt eine Teilbewertung. Verlässt der Hund
den Helfer vor der Richteranweisung zum Abholen/Abrufen des Hundes, so setzt
ebenfalls eine Teilbewertung ein.
4.)
Rücken- und Seitentransporte:
Bei den Transporten hat der Hund dicht "bei
Fuß" zu gehen, den Helfer aufmerksam zu beobachten und sich beim Anhalten
schnell in die Grundstellung abzusetzen. Die Distanz beim Rückentransport vom
Hundeführer zum Helfer beträgt max. 5 Schritte. Den Verlauf des Transportes
bestimmt der Leistungsrichter.
Fehlerhafte Seitentransporte oder Entwaffnungen
werden jeweils von der vorangegangenen Übung entwertet.
5.)
Herantreten an den Hund nach dem Ablassen:
Auf Richteranweisung nähert sich der Hundeführer
in normaler Gangart auf direktem Weg seinem Hund. Mit Hörzeichen
"Sitz" bringt er seinen Hund in die Grundstellung. Sitzt der Hund, so
kann das Verhalten des Hundes mit dem Hörzeichen "Sitz" bestätigt
werden. Hunde, die nach dem Ablassen in der Platzlage sind, können in dieser
belassen werden. Das Liegen kann mit dem Hörzeichen "Platz" ebenfalls
bestätigt werden. Vor dem Angehen zum Rückentransport ist der Hund mit dem Hörzeichen
"Sitz" in die Grundstellung zu nehmen.
6.) Beenden:
Siehe Einzelübung
7.\
Ablassen
Nach Einstellen der Kampfhandlungen hat der Hund
selbständig abzulassen. Der Hundeführer kann das 1. Hörzeichen
"Aus" in angemessener Zeit selbständig geben. Lässt der Hund nach
dem 1. erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die
Richteranweisung für ev. zwei weitere Hörzeichen zum Ablassen.
Beim Geben des Hörzeichen "Aus" hat
der Hundeführer ruhig zu stehen, ohne auf den Hund einzuwirken.
Für die Bewertung des Ablassens gilt:
-
der Helfer bleibt auf Richteranweisung still
stehen,
-
der Hund hat sofort abzulassen,
-
ein Hörzeichen "Aus" ist erlaubt
(ohne Punktabzug) und
-
der Hund hat den Helfer zu bewachen.
Maximale Punktabzüge für fehlerhaftes Ablassen:
|
1.
HZ erlaubt sofortiges Ablassen |
0 |
|
1.
HZ erlaubt zögernd bis sehr zögerndes Ablassen |
0,5
- 3 |
|
2.
HZ (1. Zusatzhörzeichen) sofortiges Ablassen |
3 |
|
2.
HZ (1. Zusatzhörzeichen) zögerndes bis sehr zögerndes Ablassen |
3,5 - 6 |
|
3.
HZ (2. Zusatzhörzeichen) sofortiges Ablassen |
6 |
|
3.
HZ (2 Zusatzhörzeichen) zögerndes bis sehr zögerndes Ablassen |
6,5 - 9 |
Zusatzhinweise:
1.) Die vorstehenden Punktzahlen werden nur für
das Ablassen angewendet. Sonstiges Fehlverhalten des Hundes beim Schutzdienst
wird nach dem üblichen Bewertungssystem bewertet.
2.) Lässt ein Hund nach dem 3. Hörzeichen (2
Zusatzhörzeichen) nicht ab, so wird bei folgenden Übungen der Schutzdienst
beendet:
Bei allen weiteren Übungen kann der Schutzdienst
fortgesetzt werden, wenn der Hund beim Abholen durch den Hundeführer ablässt.
Der Hundeführer muss jedoch in angemessener Entfernung zum Hund sein.
3.) Hörzeichen "Platz" zum Bannen des
Hundes am Helfer bedeutet beenden.
4.) Körperliche Einwirkungen zum Ablassen durch
den Hundeführer bedeutet beenden.
5.) Eine Übung wird mit 'mangelhaft bewertet,
wenn ein Hund zum Ablassen das Hörzeichen "Platz" erhält.
Weitere Hör- Sichtzeichen und andere
Einwirkungen haben Beendigung zur Folge.
Sollte der Name des Hundes verwendet werden, so
wird dies als zusätzliches Hörzeichen entwertet.
Bewertungskriterien:
-
a) Triebveranlagung T
-
b) Selbstsicherheit S
-
c) Belastbarkeit B
Bewertungen hierfür sind:
-
"Ausgeprägt" = a
-
"Vorhanden" = vh
-
"Nicht genügend" = ng
1 ) Ausgeprägt
Selbstsicherheit, drangvolles, zielstrebiges und
sicheres Zufassen und Festhalten, keine negativen Reaktionen bei Stockschlägen,
dichtes und aufmerksames Beobachten in den Stell- und Bewachungsphasen.
Kleinere Abstriche von o. a. Aussagen lassen eine
"a"-Bewertung u. U. noch zu!
2.) Vorhanden
Einschränkungen z. B. in der Selbstsicherheit,
Zielstrebigkeit, im Griff- und Stockverhalten sowie in den Bewachungsphasen
3.) Nicht genügend
Fehlende Selbstsicherheit, starke Einschränkungen
in Bezug auf Belastbarkeit und Desinteresse am Helfer
Verlassen des Helfers vor Richteranweisung zum
Herantreten an den Hund = beenden.
Werden Hunde wegen Ungehorsams aus der Prüfung
genommen, so erhalten sie keinen Punkteintrag und keine TSB-Bewertung.
Hunde, die wegen mangelnder Triebveranlagung,
Selbstsicherheit, Belastbarkeit aus der Prüfung genommen werden, erhalten die
Bewertung "ng".
D: Helfereinsatz
- Allgemein:
Mit dem Hundeführer in häuslicher Gemeinschaft
lebender Helfer darf bei Prüfungen und Wettkämpfen eingesetzt werden.
Bei Vereinsprüfungen kann auch in Stufe 3 mit
einem Helfer gearbeitet werden. Bei Wettkämpfen, Ausscheidungs- und Siegerprüfungen
sind zwei Helfer einzusetzen.
Helfereinweisung:
Der Helfer arbeitet auf Richteranweisung.
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