| Prüfungsordnung VPG 1 / A | ||||||||||||||||||||||||
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Vielseitigkeitsprüfung VPG A Zulassungsalter: 18 Monate Unbefangenheitsprobe:Vor der Zulassung zu einer Begleithund- oder
Vielseitigkeitsprüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu
unterziehen. Die Ausarbeitung der VPG-Fährten muss spätestens
20 Minuten nach dem Ansatz beendet sein. Kann ein Hundeführer auf Grund körperlicher
Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt zeigen, so hat er dieses vor Beginn
der Prüfung dem Leistungsrichter mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des
Hundeführers das Führen des Hundes an der linken Seite des Hundeführers nicht
zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden. Aus versicherungstechnischen Gründen hat der
Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen.
Dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein Halsband tragen muss.
Es sind nur einreihige Gliederhalsbänder zugelassen. Das Halsband darf nicht
mit Stacheln, Krallen oder Haken versehen sein. Es muss locker umliegen.
Lederhalsbänder oder sogenannte "Zeckenhalsbänder" sind nicht
zugelassen. Hunde, die nicht in der Hand des Hundeführers
stehen, sind von der Prüfung auszuschließen. Des weiteren sind Abteilungen zu
beenden, wenn eine Fortführung der Übung nicht mehr möglich ist.
Wird ein Hundeführer wegen Ungehorsams seines
Hundes aus der Prüfung genommen, wird in den Leistungsnachweisen keine
Punktzahl, wohl aber "Abbruch wegen Ungehorsams" eingetragen. In jeder Abteilung werden als Höchstpunktzahl 100 Punkte vergeben. Ein Ausbildungskennzeichen kann nur vergeben werden, wenn der Hund in den Abteilungen A und B je 70 Punkte und der Abteilung C mindestens 70 Punkte erreicht hat. Um jedoch den Hund in der nächst höheren Prüfungsstufe führen zu können, muss in der Abteilung " C " mindestens jedoch ein "gut" ( 80 Punkte ) erreicht werden. Nachfolgende Wertnoten können vergeben werden, wenn die vorstehenden Mindestpunktzahlen erreicht werden:
Fährte Allgemein:
Fährten - Punktaufteilung:
Fährtenfähiger Untergrund: Wiese, Acker und Waldboden - alle natürlichen Böden.
Sichtfährten sind soweit wie möglich zu vermeiden. Fährtengegenstände: innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden; farblich dürfen sie sich nicht wesentlich vom Gelände abheben und die Größe einer Brieftasche nicht überschreiten.
Material:
Leder,
Kunstleder, Textilien und Holz Allgemeines zur Abteilung B (Unterordnung)Anmeldung:Zu Beginn jeder Abteilung haben sich die
Teilnehmer beim Leistungsrichter in sportlicher Haltung anzumelden. Grundstellung und Übungsbeginn:Jede Übung beginnt und endet mit der
Grundstellung. Übungsentwicklung:Aus der Grundstellung heraus erfolgt auf
Richteranweisung der Aufbau aller Unterordnungsübungen, die
"sogenannte" Entwicklung.
zu zeigen, bevor das Hörzeichen, zur Ausführung
der Übung gegeben wird. Entfernungen Hundeführer/Hund:Die PO gibt Mindestschrittzahlen (30) vor. Es wird der Entscheidung des Hundeführers überlassen, ob er sich über die Mindestschrittzahl hinaus von seinem Hund entfernt. Der Leistungsrichter kann ein zu weites Entfernen unterbinden. Loben:Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung und nur in der Grundstellung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (3 Sek.) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden. Ein Auflockern und Spielen ist nicht gestattet. Hörzeichen:Die vorgeschriebenen Hörzeichen sind in der PO
verankert. Führt ein Hund nach dem 3. gegebenen Hörzeichen eine Übung nicht
aus, ist diese zu beenden. Bewertung: = 0 Punkte !
Entwertung bei Zusatzhörzeichen:Erstes Zusatzhörzeichen: Befriedigend für Teilübung Zweites Zusatzhörzeichen: Mangelhaft für Teilübung Vorsitzen und Übungsabschluss:Der Hund hat schnell, dicht und gerade vorzusitzen. Nach vorgegebenem Zeitabstand (ca. 3 Sek.) hat der Hund auf Hörzeichen schnell und eng die Endgrundstellung (Abschluss) einzunehmen. Der Hund kann zum Abschluss hinten herum oder von vorne bei Fuß gehen. Abholen des Hundes: Der Hundeführer kann von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten. Schema der Leinenführigkeit
und Freifolge Allgemeines zur Abteilung C (Schutzdienst)A: Beurteilungskriterien für den Schutzdienst1.) AllgemeinesDie Beurteilung des Schutzdienstes ist für die Zuchtselektion des Gebrauchshundes von größter Bedeutung. Demzufolge hat insbesondere die Beurteilung des Schutzdienstes hohe Priorität. Speziell im Schutzdienst gilt es, natürliche und brauchbare Leistungsanlagen von Erlerntem zu unterscheiden. Die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung des Schutzdienstes sind:
2.) Die Phasen des SchutzdienstesDer Schutzdienst ist unterteilt in 3 Phasen, bei welchen die unterschiedlichsten Wesens- und Triebveranlagungen angesprochen werden. Wir unterscheiden hierbei in:
Beurteilungskriterien zur Streife:
l. b) Stellen und Verbellen (auch Bewachungsphasen nach den Kampfhandlungen): Bei den Stellübungen sind neben einem natürlichen Aggressions- und Triebverhalten Selbstbewusstsein und Nervenfestigkeit von größter Bedeutung. Beurteilungskriterien für die Stellphasen: Stellen
Verbellen
II. Die Kampfhandlungen: Alle Kampfhandlungen bestehen aus 3 Phasen. Darin zeigt sich die Entschlossenheit, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes. Die Phasen der Kampfhandlungen sind:
a) Kampf- und Abwehrbereitschaft (Flucht, Abwehr, Überfall, Angriff) Beurteilungskriterien:
b) Belastungsphase: Der Hund muss in allen Belastungsphasen energisch und selbstsicher arbeiten. Einwirkungen durch Bedrängen des Helfers und durch Stockschläge hat der Hund unbeeindruckt zu überstehen. Beurteilungskriterien:
c) Bewachungsphasen: Der Hund hat drangvoll, selbstsicher, aufmerksam und dicht den Helfer zu bannen. Beurteilungskriterien:
III. Führigkeit: Zur Führigkeit gehört die Bereitschaft des Hundes, Gehorsam während des gesamten Schutzdienstes zu zeigen. Sie zeigt sich insbesondere in den Übungsteilen Streife, Transporte, Ablagen, beim Ablassen und in den Bewachungsphasen. Beurteilungskriterien:
3. Der Griff Der Griff hat für die Beurteilung des
Schutzdienstes eine wesentliche Bedeutung. Speziell durch die Griffbeurteilung
hat der Leistungsrichter die Möglichkeit, die Qualität des vorgeführten
Hundes zu erkennen und herauszustellen. Der Griff hat grundsätzlich in allen
Phasen voll, fest, energisch, ruhig und beständig zu sein. Die Bewertung der
Qualität des Hundes auf Grund seines Griffverhaltens hat über den gesamten
Schutzdienst zu erfolgen. Dabei ist u.a. das Helferverhalten zu berücksichtigen.
B. Durchführung - AllgemeinDer Hundeführer hat sich in jedem Fall zu Beginn der Abt. 'C' beim Leistungsrichter anzumelden. Kann ein Hundeführer sich nicht mit seinem Hund
ordnungsgemäß anmelden, d.h. der Hund bricht durch und läuft z.B. ins
Verbellversteck, sind dem Hundeführer 3 Hörzeichen zum Rückrufen seines
Hundes erlaubt. Hörzeichen: "Voran" oder
"Revier" und "Hier" (Hörzeichen "Hier" kann auch
in Verbindung mit dem Namen des Hundes gegeben werden). Sobald der Hund den Helfer erreicht, hat er ihn, ohne zu fassen, zu verbellen. Der Hundeführer bleibt auf der gedachten Mittellinie stehen. Der Hund hat ohne Hundeführer-Hilfen den Helfer bis zum Abruf aufmerksam, eng, drangvoll und selbstsicher zu stellen, anhaltend und energisch zu verbellen. Es sind keine Hörzeichen zum Stellen und Verbellen erlaubt. Auf selbstsicheres und drangvolles Verhalten des Hundes ist besonderer Wert zu legen. Drangvolles, enges Umkreisen ist bedingt statthaft. Anmerkung zum Stellen und Verbellen: Verlässt der Hund den Helfer, bevor der Hundeführer
die Mittellinie auf Richteranweisung verlässt, so kann der Hund nochmals auf
Richteranweisung zum Helfer gesandt werden. Verbleibt der Hund nun am Helfer, so
kann der Schutzdienst fortgesetzt werden. Die Stellübung ist mit ungenügend zu
bewerten. Lässt sich der Hund nicht mehr zum Stellort einsetzen oder verlässt
wiederum den Helfer, so muss der Schutzdienst beendet werden. 4.) Rücken- und Seitentransporte: Bei den Transporten hat der Hund dicht "bei
Fuß" zu gehen, den Helfer aufmerksam zu beobachten und sich beim Anhalten
schnell in die Grundstellung abzusetzen. Die Distanz beim Rückentransport vom
Hundeführer zum Helfer beträgt max. 5 Schritte. Den Verlauf des Transportes
bestimmt der Leistungsrichter. 5.) Herantreten an den Hund nach dem Ablassen: Auf Richteranweisung nähert sich der Hundeführer in normaler Gangart auf direktem Weg seinem Hund. Mit Hörzeichen "Sitz" bringt er seinen Hund in die Grundstellung. Sitzt der Hund, so kann das Verhalten des Hundes mit dem Hörzeichen "Sitz" bestätigt werden. Hunde, die nach dem Ablassen in der Platzlage sind, können in dieser belassen werden. Das Liegen kann mit dem Hörzeichen "Platz" ebenfalls bestätigt werden. Vor dem Angehen zum Rückentransport ist der Hund mit dem Hörzeichen "Sitz" in die Grundstellung zu nehmen. Siehe Einzelübung Nach Einstellen der Kampfhandlungen hat der Hund selbständig abzulassen. Der Hundeführer kann das 1. Hörzeichen "Aus" in angemessener Zeit selbständig geben. Lässt der Hund nach dem 1. erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die Richteranweisung für ev. zwei weitere Hörzeichen zum Ablassen. Beim Geben des Hörzeichen "Aus" hat der Hundeführer ruhig zu stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Für die Bewertung des Ablassens gilt:
Maximale Punktabzüge für fehlerhaftes Ablassen:
Zusatzhinweise: 1.) Die vorstehenden Punktzahlen werden nur für das Ablassen angewendet. Sonstiges Fehlverhalten des Hundes beim Schutzdienst wird nach dem üblichen Bewertungssystem bewertet. 2.) Lässt ein Hund nach dem 3. Hörzeichen (2 Zusatzhörzeichen) nicht ab, so wird bei folgenden Übungen der Schutzdienst beendet:
Bei allen weiteren Übungen kann der Schutzdienst fortgesetzt werden, wenn der Hund beim Abholen durch den Hundeführer ablässt. Der Hundeführer muss jedoch in angemessener Entfernung zum Hund sein. 3.) Hörzeichen "Platz" zum Bannen des Hundes am Helfer bedeutet beenden. 4.) Körperliche Einwirkungen zum Ablassen durch den Hundeführer bedeutet beenden. 5.) Eine Übung wird mit 'mangelhaft bewertet, wenn ein Hund zum Ablassen das Hörzeichen "Platz" erhält. Weitere Hör- Sichtzeichen und andere Einwirkungen haben Beendigung zur Folge. Sollte der Name des Hundes verwendet werden, so wird dies als zusätzliches Hörzeichen entwertet. C: Bewertung der gezeigten Wesensveranlagungen:Bewertungskriterien:
Bewertungen hierfür sind:
1 ) Ausgeprägt Selbstsicherheit, drangvolles, zielstrebiges und
sicheres Zufassen und Festhalten, keine negativen Reaktionen bei Stockschlägen,
dichtes und aufmerksames Beobachten in den Stell- und Bewachungsphasen. 2.) Vorhanden Einschränkungen z. B. in der Selbstsicherheit, Zielstrebigkeit, im Griff- und Stockverhalten sowie in den Bewachungsphasen 3.) Nicht genügend Fehlende Selbstsicherheit, starke Einschränkungen
in Bezug auf Belastbarkeit und Desinteresse am Helfer
D: Helfereinsatz - Allgemein:Mit dem Hundeführer in häuslicher Gemeinschaft
lebender Helfer darf bei Prüfungen und Wettkämpfen eingesetzt werden. Helfereinweisung: Der Helfer arbeitet auf Richteranweisung.
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