Prüfungsordnung VPG 1 / A

Vielseitigkeitsprüfung VPG A 
wie VPG 1 jedoch ohne Abt. A ( Fährtenarbeit )

Zulassungsalter: 18 Monate

Unbefangenheitsprobe:

Vor der Zulassung zu einer Begleithund- oder Vielseitigkeitsprüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen.
Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identitätskontrolle (Überprüfen der Tätowier-Nummer)
Die Beurteilung erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, welche die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die Unbefangenheitsprobe vor der Prüfung bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen. 
Eintrag: Unbefangenheitsprobe nicht bestanden.
Behörden-Diensthunde, die als solche bei der Anmeldung vorgestellt werden, sind unter Berücksichtigung des dienstlichen Einsatzes zu prüfen.

Besondere Hinweise zur Vorführung:

Die Ausarbeitung der VPG-Fährten muss spätestens 20 Minuten nach dem Ansatz beendet sein.
Die Hörzeichen sind vorgeschrieben und klar und hörbar (ausländische Hundeführer in ihrer Landessprache) zu geben.
Sofern ein Hundeführer die Reihenfolge der einzelnen Übungen der Abteilung B vertauscht, ist der Leistungsrichter verpflichtet, diese 'falsche Übung' zu unterbrechen mit dem Hinweis darauf, dass zunächst die 'andere Übung' zu zeigen ist. Ein Punktabzug darf aus diesem Grund nicht erfolgen.
Probesprünge während der Prüfung sind untersagt, ebenfalls die Belobigung des Hundes durch Futter. Es ist ferner untersagt, dem Hund vor den Apportierübungen das Holz in den Fang zu geben. Das Mitführen von Spielgegenständen ist nicht gestattet. Körperhilfen des Hundeführers sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug.

Körperliche Behinderung:

Kann ein Hundeführer auf Grund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt zeigen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem Leistungsrichter mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des Hundeführers das Führen des Hundes an der linken Seite des Hundeführers nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.

Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine:

Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein Halsband tragen muss. Es sind nur einreihige Gliederhalsbänder zugelassen. Das Halsband darf nicht mit Stacheln, Krallen oder Haken versehen sein. Es muss locker umliegen. Lederhalsbänder oder sogenannte "Zeckenhalsbänder" sind nicht zugelassen.

Abbruch:

Hunde, die nicht in der Hand des Hundeführers stehen, sind von der Prüfung auszuschließen. Des weiteren sind Abteilungen zu beenden, wenn eine Fortführung der Übung nicht mehr möglich ist.
Zum Beispiel:

  • Hund geht während der Fährte seinem Jagdtrieb nach und kann vom Hundeführer nicht mehr angesetzt werden.

  • Hund verlässt den Hundeführer oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Hörzeichen nicht zum Hundeführer zurück

  • Hunde, die beim Schutzdienst nicht ablassen (s. Abt. C)

Wird ein Hundeführer wegen Ungehorsams seines Hundes aus der Prüfung genommen, wird in den Leistungsnachweisen keine Punktzahl, wohl aber "Abbruch wegen Ungehorsams" eingetragen.

Punktzahlen und Bewertungen:

In jeder Abteilung werden als Höchstpunktzahl 100 Punkte vergeben. Ein Ausbildungskennzeichen kann nur vergeben werden, wenn der Hund in den Abteilungen A und B je 70 Punkte und der Abteilung C mindestens 70 Punkte erreicht hat. Um jedoch den Hund in der nächst höheren Prüfungsstufe führen zu können, muss in der Abteilung " C " mindestens jedoch ein "gut" ( 80 Punkte ) erreicht werden.

Nachfolgende Wertnoten können vergeben werden, wenn die vorstehenden Mindestpunktzahlen erreicht werden:

Vorzüglich

Sehr gut

Gut

Befriedigend

Mangelhaft

Ungenügend

286 - 300

270 - 285

240 - 269

220 - 239

106 - 219

000 - 105

Fährte

Allgemein:

  • Fährtenleger:  Eigenfährte

  • Länge der Fährte in Schritten ca.:  350- 400

  • Alter der Fährte (Minuten):  20

  • Anz. der Schenkel:  3

  • Anz. der Winkel:  2

  • Anz. der Gegenstände: 2

  • Hörzeichen:  "Such"

  • Weitere Anforderungen:  Wechselgelände möglich

Fährten - Punktaufteilung:

  • Ansatz und 1. Schenkel:  27 Punkte

  • 1. Winkel mit 2.Schenkel:  27 Punkte

  • 2. Winkel mit 3.Schenkel:  26 Punkte

  • Punkte für Gegenstände:  10 + 10

 

Fährtenfähiger Untergrund:

Wiese, Acker und Waldboden - alle natürlichen Böden. Sichtfährten sind soweit wie möglich zu vermeiden.

Fährtengegenstände:

innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden; farblich dürfen sie sich nicht wesentlich vom Gelände abheben und die Größe einer Brieftasche nicht überschreiten.

Material: Leder, Kunstleder, Textilien und Holz

Bei VPG 1 sind führereigene Gegenstände vorgeschrieben. Es ist darauf zu achten, dass diese ebenfalls gut verwittert sind. Der Hundeführer hat sie vor dem Fährtenlegen dem Leistungsrichter zu zeigen.

Allgemeines zur Abteilung B (Unterordnung)

Anmeldung:

Zu Beginn jeder Abteilung haben sich die Teilnehmer beim Leistungsrichter in sportlicher Haltung anzumelden.
Der Hundeführer erscheint mit angeleintem Hund und meldet sich in Grundstellung.

Grundstellung und Übungsbeginn:

Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung.
Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben seinem Hundeführer mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe.
Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt.In der Grundstellung steht der Hundeführer in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht gestattet. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden.

Übungsentwicklung:

Aus der Grundstellung heraus erfolgt auf Richteranweisung der Aufbau aller Unterordnungsübungen, die "sogenannte" Entwicklung.
Der Hundeführer hat mindestens 10, jedoch höchstens 15 Schritte Entwicklung bei den Übungen

  • Sitz a.d. Bewegung

  • Platz a.d. Bewegung (VPG 3 je Gangart)

  • Steh a.d. Normalschritt

  • Steh a.d. Laufschritt

  • Voraussenden

zu zeigen, bevor das Hörzeichen, zur Ausführung der Übung gegeben wird.
Grundstellungs- und Entwicklungsfehler haben Einfluss auf die Bewertung der Einzelübung.
Zwischen den Übungsteilen Vorsitz und Abschluss sowie beim Abholen aus dem Sitz und aus dem Stehen im Schritt / Herantreten an den Hund sind deutliche Zeitabstände (ca. 3 Sek.) einzuhalten. Beim Herantreten an den abliegenden Hund vor Abgabe des Hörzeichen "Sitz" gilt das gleiche.

Entfernungen Hundeführer/Hund:

Die PO gibt Mindestschrittzahlen (30) vor. Es wird der Entscheidung des Hundeführers überlassen, ob er sich über die Mindestschrittzahl hinaus von seinem Hund entfernt. Der Leistungsrichter kann ein zu weites Entfernen unterbinden.

Loben:

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung und nur in der Grundstellung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (3 Sek.) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden. Ein Auflockern und Spielen ist nicht gestattet.

Hörzeichen:

Die vorgeschriebenen Hörzeichen sind in der PO verankert. Führt ein Hund nach dem 3. gegebenen Hörzeichen eine Übung nicht aus, ist diese zu beenden. Bewertung: = 0 Punkte !
Beim Abrufen kann anstelle des Hörzeichen "Hier" auch der Name des Hundes verwendet werden. Der Name des Hundes in Verbindung mit dem Hörzeichen "Hier" gilt jedoch als Doppelhörzeichen und wird mit Punktabzug geahndet.

 

Entwertung bei Zusatzhörzeichen:

Erstes Zusatzhörzeichen: Befriedigend für Teilübung Zweites Zusatzhörzeichen: Mangelhaft für Teilübung

Vorsitzen und Übungsabschluss:

Der Hund hat schnell, dicht und gerade vorzusitzen. Nach vorgegebenem Zeitabstand (ca. 3 Sek.) hat der Hund auf Hörzeichen schnell und eng die Endgrundstellung (Abschluss) einzunehmen. Der Hund kann zum Abschluss hinten herum oder von vorne bei Fuß gehen. Abholen des Hundes: Der Hundeführer kann von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.

Schema der Leinenführigkeit und Freifolge

Die in der schematisch dargestellten Vorführweise angegebenen Schrittzahlen sind Mindestanforderungen.

Allgemeines zur Abteilung C (Schutzdienst)

A: Beurteilungskriterien für den Schutzdienst

1.) Allgemeines

Die Beurteilung des Schutzdienstes ist für die Zuchtselektion des Gebrauchshundes von größter Bedeutung. Demzufolge hat insbesondere die Beurteilung des Schutzdienstes hohe Priorität. Speziell im Schutzdienst gilt es, natürliche und brauchbare Leistungsanlagen von Erlerntem zu unterscheiden.

Die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung des Schutzdienstes sind:

  • Belastbarkeit

  • Selbstsicherheit

  • Nervenfestigkeit

  • Ausgeglichene Triebveranlagung

  • Natürliches Aggressionsverhalten 

  • Führigkeit

2.) Die Phasen des Schutzdienstes

Der Schutzdienst ist unterteilt in 3 Phasen, bei welchen die unterschiedlichsten Wesens- und Triebveranlagungen angesprochen werden. Wir unterscheiden hierbei in:

  • I. Streife und Stellübungen (inkl. Bewachungsphasen)

  • II. Kampfhandlungen

  • III. Führigkeit (Gehorsam; optimale Führer-Hund-Beziehung)

l. a) Streife

Beurteilungskriterien zur Streife:

  • a) drangvoll

  • b) zielstrebig

  • c) geht die angezeigten Verstecke direkt an

  • d) lässt sich gut lenken und leiten

  • e) enges und aufmerksames Umlaufen der Verstecke

l. b) Stellen und Verbellen (auch Bewachungsphasen nach den Kampfhandlungen):

Bei den Stellübungen sind neben einem natürlichen Aggressions- und Triebverhalten Selbstbewusstsein und Nervenfestigkeit von größter Bedeutung.

Beurteilungskriterien für die Stellphasen:

Stellen

  • a) aufmerksam

  • b) markant (eng)

  • c) drangvoll

  • d) dauerhaft bis zum Abrufen

  • e) selbstsicher

Verbellen

  • a) anhaltend

  • b) energisch

II. Die Kampfhandlungen:

Alle Kampfhandlungen bestehen aus 3 Phasen. Darin zeigt sich die Entschlossenheit, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.

Die Phasen der Kampfhandlungen sind:

  • a) Kampf- und Abwehrbereitschaft (Verteidigungsbereitschaft)

  • b) Belastungsphase (Belastungsfähigkeit inkl. Verhalten vor dem Ablassen)

  • c) Bewachungsphase

a) Kampf- und Abwehrbereitschaft

(Flucht, Abwehr, Überfall, Angriff)

Beurteilungskriterien:

  • a) zielstrebig

  • b) selbstsicher

  • c) energisch, ruhig und voller Griff

b) Belastungsphase:

Der Hund muss in allen Belastungsphasen energisch und selbstsicher arbeiten. Einwirkungen durch Bedrängen des Helfers und durch Stockschläge hat der Hund unbeeindruckt zu überstehen.

Beurteilungskriterien:

  • a) energisch

  • b) selbstsicher

  • c) unbeeindruckt (inkl. Griffverhalten)

c) Bewachungsphasen:

Der Hund hat drangvoll, selbstsicher, aufmerksam und dicht den Helfer zu bannen.

Beurteilungskriterien:

  • a) dicht

  • b) aufmerksam

III. Führigkeit:

Zur Führigkeit gehört die Bereitschaft des Hundes, Gehorsam während des gesamten Schutzdienstes zu zeigen. Sie zeigt sich insbesondere in den Übungsteilen Streife, Transporte, Ablagen, beim Ablassen und in den Bewachungsphasen.

Beurteilungskriterien:

  • a) Führigkeit bei der Anmeldung und während der Streife

  • b) schnelles Ablassen

  • c) dichtes bei Fuß gehen in Verbindung mit aufmerksamem Beobachten des Helfers

  • d) schnelles Kommen beim Abrufen

3. Der Griff

Der Griff hat für die Beurteilung des Schutzdienstes eine wesentliche Bedeutung. Speziell durch die Griffbeurteilung hat der Leistungsrichter die Möglichkeit, die Qualität des vorgeführten Hundes zu erkennen und herauszustellen. Der Griff hat grundsätzlich in allen Phasen voll, fest, energisch, ruhig und beständig zu sein. Die Bewertung der Qualität des Hundes auf Grund seines Griffverhaltens hat über den gesamten Schutzdienst zu erfolgen. Dabei ist u.a. das Helferverhalten zu berücksichtigen.
So ist auch darauf zu achten, dass bei der Flucht nicht nur die Fülle des Griffes, sondern die wirksame Vereitelung vorrangig zu berücksichtigen ist.

 

B. Durchführung - Allgemein

1.) Anmeldung:

Der Hundeführer hat sich in jedem Fall zu Beginn der Abt. 'C' beim Leistungsrichter anzumelden.

Kann ein Hundeführer sich nicht mit seinem Hund ordnungsgemäß anmelden, d.h. der Hund bricht durch und läuft z.B. ins Verbellversteck, sind dem Hundeführer 3 Hörzeichen zum Rückrufen seines Hundes erlaubt.
Kommt dieser nach dem 3. Hörzeichen nicht, ist die Abteilung zu beenden.

2.) Streifen nach dem Helfer:

Hörzeichen: "Voran" oder "Revier" und "Hier" (Hörzeichen "Hier" kann auch in Verbindung mit dem Namen des Hundes gegeben werden).
Aus der Grundstellung wird der Hund durch Hör- und/oder Sichtzeichen eingesetzt. Die Streife ist vorwärts zu zeigen. Der Hundeführer hat in normaler Gangart auf der gedachten Mittellinie zu gehen. Der Hund hat auf einmaliges Einsetzen die Verstecke zielstrebig, drangvoll, direkt und aufmerksam anzugehen (Versteck einsehen) oder eng zu umlaufen.
Ein Verzicht auf die Streife (direktes Hinsenden zum Helfer) ist nicht gestattet.

3.) Stellen und Verbellen:

Sobald der Hund den Helfer erreicht, hat er ihn, ohne zu fassen, zu verbellen. Der Hundeführer bleibt auf der gedachten Mittellinie stehen. Der Hund hat ohne Hundeführer-Hilfen den Helfer bis zum Abruf aufmerksam, eng, drangvoll und selbstsicher zu stellen, anhaltend und energisch zu verbellen. Es sind keine Hörzeichen zum Stellen und Verbellen erlaubt. Auf selbstsicheres und drangvolles Verhalten des Hundes ist besonderer Wert zu legen. Drangvolles, enges Umkreisen ist bedingt statthaft.

Anmerkung zum Stellen und Verbellen:

Verlässt der Hund den Helfer, bevor der Hundeführer die Mittellinie auf Richteranweisung verlässt, so kann der Hund nochmals auf Richteranweisung zum Helfer gesandt werden. Verbleibt der Hund nun am Helfer, so kann der Schutzdienst fortgesetzt werden. Die Stellübung ist mit ungenügend zu bewerten. Lässt sich der Hund nicht mehr zum Stellort einsetzen oder verlässt wiederum den Helfer, so muss der Schutzdienst beendet werden.
Kommt der Hund beim Herankommen des Hundeführers an das Versteck diesem entgegen, erfolgt eine Teilbewertung. Verlässt der Hund den Helfer vor der Richteranweisung zum Abholen/Abrufen des Hundes, so setzt ebenfalls eine Teilbewertung ein.

4.) Rücken- und Seitentransporte:

Bei den Transporten hat der Hund dicht "bei Fuß" zu gehen, den Helfer aufmerksam zu beobachten und sich beim Anhalten schnell in die Grundstellung abzusetzen. Die Distanz beim Rückentransport vom Hundeführer zum Helfer beträgt max. 5 Schritte. Den Verlauf des Transportes bestimmt der Leistungsrichter.
Fehlerhafte Seitentransporte oder Entwaffnungen werden jeweils von der vorangegangenen Übung entwertet.

5.) Herantreten an den Hund nach dem Ablassen:

Auf Richteranweisung nähert sich der Hundeführer in normaler Gangart auf direktem Weg seinem Hund. Mit Hörzeichen "Sitz" bringt er seinen Hund in die Grundstellung. Sitzt der Hund, so kann das Verhalten des Hundes mit dem Hörzeichen "Sitz" bestätigt werden. Hunde, die nach dem Ablassen in der Platzlage sind, können in dieser belassen werden. Das Liegen kann mit dem Hörzeichen "Platz" ebenfalls bestätigt werden. Vor dem Angehen zum Rückentransport ist der Hund mit dem Hörzeichen "Sitz" in die Grundstellung zu nehmen.

6.) Beenden:

Siehe Einzelübung

7.\ Ablassen

Nach Einstellen der Kampfhandlungen hat der Hund selbständig abzulassen. Der Hundeführer kann das 1. Hörzeichen "Aus" in angemessener Zeit selbständig geben. Lässt der Hund nach dem 1. erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die Richteranweisung für ev. zwei weitere Hörzeichen zum Ablassen.

Beim Geben des Hörzeichen "Aus" hat der Hundeführer ruhig zu stehen, ohne auf den Hund einzuwirken.

Für die Bewertung des Ablassens gilt:

  • der Helfer bleibt auf Richteranweisung still stehen,

  • der Hund hat sofort abzulassen,

  • ein Hörzeichen "Aus" ist erlaubt (ohne Punktabzug) und

  • der Hund hat den Helfer zu bewachen.

Maximale Punktabzüge für fehlerhaftes Ablassen:

1. HZ erlaubt sofortiges Ablassen

0

1. HZ erlaubt zögernd bis sehr zögerndes Ablassen

0,5 - 3

2. HZ (1. Zusatzhörzeichen) sofortiges Ablassen

3

2. HZ (1. Zusatzhörzeichen) zögerndes bis sehr zögerndes Ablassen

3,5 - 6

3. HZ (2. Zusatzhörzeichen) sofortiges Ablassen

6

3. HZ (2 Zusatzhörzeichen) zögerndes bis sehr zögerndes Ablassen

6,5 - 9

Zusatzhinweise:

1.) Die vorstehenden Punktzahlen werden nur für das Ablassen angewendet. Sonstiges Fehlverhalten des Hundes beim Schutzdienst wird nach dem üblichen Bewertungssystem bewertet.

2.) Lässt ein Hund nach dem 3. Hörzeichen (2 Zusatzhörzeichen) nicht ab, so wird bei folgenden Übungen der Schutzdienst beendet:

  • a) VPG 2 nach der Übung 'Flucht'

  • b) VPG 3 nach der Übung 'Flucht‘ und 'nach der Übung 'Abwehr eines Angriffes mit Lauerstellung'.

Bei allen weiteren Übungen kann der Schutzdienst fortgesetzt werden, wenn der Hund beim Abholen durch den Hundeführer ablässt. Der Hundeführer muss jedoch in angemessener Entfernung zum Hund sein.

3.) Hörzeichen "Platz" zum Bannen des Hundes am Helfer bedeutet beenden.

4.) Körperliche Einwirkungen zum Ablassen durch den Hundeführer bedeutet beenden.

5.) Eine Übung wird mit 'mangelhaft bewertet, wenn ein Hund zum Ablassen das Hörzeichen "Platz" erhält.

Weitere Hör- Sichtzeichen und andere Einwirkungen haben Beendigung zur Folge.

Sollte der Name des Hundes verwendet werden, so wird dies als zusätzliches Hörzeichen entwertet.

C: Bewertung der gezeigten Wesensveranlagungen:

Bewertungskriterien:

  • a) Triebveranlagung T

  • b) Selbstsicherheit S

  • c) Belastbarkeit B

Bewertungen hierfür sind:

  • "Ausgeprägt" = a

  • "Vorhanden" = vh

  • "Nicht genügend" = ng

1 ) Ausgeprägt

Selbstsicherheit, drangvolles, zielstrebiges und sicheres Zufassen und Festhalten, keine negativen Reaktionen bei Stockschlägen, dichtes und aufmerksames Beobachten in den Stell- und Bewachungsphasen.
Kleinere Abstriche von o. a. Aussagen lassen eine "a"-Bewertung u.U. noch zu!

2.) Vorhanden

Einschränkungen z. B. in der Selbstsicherheit, Zielstrebigkeit, im Griff- und Stockverhalten sowie in den Bewachungsphasen

3.) Nicht genügend

Fehlende Selbstsicherheit, starke Einschränkungen in Bezug auf Belastbarkeit und Desinteresse am Helfer
Verlassen des Helfers vor Richteranweisung zum Herantreten an den Hund = beenden.
Werden Hunde wegen Ungehorsams aus der Prüfung genommen, so erhalten sie keinen Punkteintrag und keine TSB-Bewertung.
Hunde, die wegen mangelnder Triebveranlagung, Selbstsicherheit, Belastbarkeit aus der Prüfung genommen werden, erhalten die Bewertung "ng".

 

D: Helfereinsatz - Allgemein:

Mit dem Hundeführer in häuslicher Gemeinschaft lebender Helfer darf bei Prüfungen und Wettkämpfen eingesetzt werden.
Bei Vereinsprüfungen kann auch in Stufe 3 mit einem Helfer gearbeitet werden. Bei Wettkämpfen, Ausscheidungs- und Siegerprüfungen sind zwei Helfer einzusetzen.

Helfereinweisung:

Der Helfer arbeitet auf Richteranweisung.