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Internationale Prüfungsordnung Klasse 3 (IPO) |
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Höchstpunktzahl
100
Verlorensuche
auf einer etwa 800 Schritt langen, mindestens 60 Minuten alten Fremdfährte
mit drei Gegenständen. Die Fremdfährte enthält vier rechte Winkel.
Der PR bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den
Verlauf der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es
darf nicht sein, dass zum Beispiel bei jeder Fährte die einzelnen
Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen
liegen. Die Abgangsstelle der Fährte muss gut gekennzeichnet sein durch
ein Schild, welches links von der Abgangsstelle in den Boden gesteckt
wird. Nachdem der Fährtenleger am Abgang der Fährte einige Zeit
verweilt hat, geht er den vorgeschriebenen Weg und legt den ersten
Gegenstand nach etwa 100 Schritt, den zweiten Gegenstand in der Mitte
des zweiten oder dritten Schenkels ab, ohne seine Gangart zu
unterbrechen. Der dritte Gegenstand wird am Schluss der Fährte
abgelegt. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes entfernt sich der Fährtenleger
zunächst noch einige Schritte in gerader Richtung, um dann abseits der
Fährte zurückzukommen. Der HF kann die Fährte von seinem Hund frei
oder an der zehn Meter langen Fährtenleine ausarbeiten lassen. Beide
Arten werden gleich bewertet. Ist innerhalb von 20 Minuten nach dem
Ansatz an der Abgangsstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, erfolgt Abbruch
der Arbeit durch den PR.
Ausführungsbestimmungen
Der
Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem PR oder Fährtenverantwortlichen
die Gegenstände zu zeigen. Es dürfen vom Fährtenleger nur gut
verwitterte Gebrauchsgegenstände benutzt werden, die er mindestens 30
Minuten vorher in der Tasche trug und eine Länge von 10 cm, eine Breite
von 2 - 3 cm und eine Dicke von 0,5-1 cm haben. Alle Gegenstände sind
mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern der Startpfähle
mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Während des Legens
der Fährte müssen sich HF und Hund in Deckung aufhalten. Der Fährtengeruch
soll beim Ablegen eines Gegenstandes möglichst nicht verändert werden.
Der Fährtenleger darf nicht scharren oder stehen bleiben. Die Gegenstände
sollen nicht neben, sondern auf die Fährte gelegt werden. Der HF
bereitet seinen Hund inzwischen zur Fährtenarbeit vor. Nach Aufruf
meldet er sich mit seinem Hund beim PR und gibt an, ob sein Hund die
Gegenstände aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmen und
Verweisen, ist fehlerhaft. Auf Anweisung des PR wird der Hund langsam
und ruhig zur Abgangsstelle geführt und angesetzt. Vor der Fährtenarbeit,
während des Ansetzens und der ganzen Fährtenarbeit ist jeglicher Zwang
zu vermeiden. Beim Ansetzen ist dem Hund genügend Zeit zur
Witterungsnahme zu geben. Es muss alles vermieden werden, was in dem
Hund den Drang zum Vorwärtsstürmen erweckt. Der Hund hat ruhig mit
tiefer Nase Witterung zu nehmen. Sobald der Hund zu fährten beginnt,
bleibt der HF stehen und lässt bei Leinensuche die zehn Meter lange Fährtenleine
durch die Hand gleiten. Er folgt seinem Hund und hat den Abstand von
etwa 10 Metern auch bei der Freisuche beizubehalten. Die Fährtenleine
darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.
Sobald
der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des
HF sofort aufnehmen oder über- zeugend verweisen. Er kann beim
Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Jegliches
Vorgehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das
Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend geschehen. Der HF lässt
die Fährtenleine fallen und begibt sich sofort zu seinem Hund. Durch
Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat.
Hierauf setzt der HF mit seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach
Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem
amtierenden PR vorzuzeigen. Es ist statthaft, dass der HF zum Hund
tritt, der den Gegenstand aufgenommen hat. Fehlerhaft ist das
Weiterlaufen des Hundes mit dem Gegenstand. Die Fährtenleine muss am
Brustsuchgeschirr oder Böttchergeschirr, oder, wenn kein solches
verwendet wird, am Hals- band befestigt werden. Die Freisuche bleibt
vorbehalten. Die Verwendung von Zusatzriemen ist nicht gestattet. Das Führen
der Fährtenleine ist dem HF freigestellt. Das Beriechen der
Anzeigetafel ist nicht fehlerhaft. Kommt der HF mehr als maximale
Leinenlänge von der Fährte ab, erfolgt Abbruch. Verlässt der Hund die
Fährte und wird vom HF zurückgehalten, wird der HF vom PR aufgefordert
nachzugehen; im Wiederholungsfall erfolgt Abbruch.
Bewertung
Fehlerhaftes
Ansetzen, Faseln, häufiges Kreisen an den Winkeln, dauernde
Aufmunterungen, unsauberes Aufneh- men oder Verweisen oder Fallenlassen
des Gegenstandes werden mit Punktabstrich bis zu 4 Punkten geahndet.
Wie- derholtes Ansetzen, starkes Faseln, Fährten mit vorwiegend hoher
Nase, stürmisches Fährten, Entleeren, Mäuse- fangen und ähnliches
bewirken Abstriche bis zu 8 Punkten. Für falsch aufgenommene bzw.
falsch verwiesene Gegenstände können bis 4 Punkte abgezogen werden. Für
den nicht gefundenen 1. und 2. Gegenstand werden jeweils 7 Punkte, für
den nicht gefundenen 3. Gegenstand 6 Punkte abgezogen.
Abteilung
B: Unterordnungsleistungen
Höchstpunktzahl
100
Jede
Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der PR gibt die
Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere wie Wendungen, Halt,
Wechsel der Gangart usw. wird ohne Anweisung des PR ausgeführt. Es ist
jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom PR zu erfragen. Der Übergang
vom Laufschritt zum Langsamschritt muss Zwischenschritte im
Normalschritt gezeigt werden. Die Linkskehrtwendungen sind auf zwei
Arten gestattet. Das Anhalten muss gemäss IPO-Schema gezeigt werden.
Die Übungen 2 und 3 bzw. 4 und 5 müssen nacheinander auf je einer
Geraden gezeigt werden (nicht zurück in Grundstellung). Zu den Übungen
6 und 7 müssen die sich auf dem Platz befindlichen Bringhölzer
verwendet werden. Beim Abrufen des Hundes aus der «Front-» in die «Fußstellung»
kann der Hund in den betreffend Übungen die Sitzposition direkt oder
nahe um den HF herum einnehmen.
Zu
den Übungen 6 und 7 müssen die sich auf dem Platz befindlichen Bringhölzer
verwendet werden. Beim Abrufen des Hundes aus der «Front-» in die «Fußstellung»
kann der Hund in den betreffend Übungen die Sitzposition direkt oder
nahe um den HF herum einnehmen.
1.
Freifolgen (10 Punkte)
Der
HF meldet sich beim PR mit freifolgendem Hund. Die Führleine darf für
den Hund nicht sichtbar sein. Von der Grundstellung aus hat der Hund dem
HF auf das Hörzeichen «Fuß» freudig zu folgen. Zu Beginn der Übung
hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu
halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den
Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10
Schritt. Im gewöhnlichen Schritt sind dann mindestens eine Rechts-,
Links- und Kehrtwendung auszuführen. Die Kehrtwendung ist vom HF als
Linkskehrtwendung zu zeigen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in
Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben und darf nicht vor, nach
oder seitlich laufen. Nur beim Angehen und beim Wechseln der Gangart ist
dem HF das Hörzeichen «Fuß» gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der
Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei
seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl.
abseits sitzenden Hund heran- treten. Auf Anweisung des PR geht der HF
mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF
hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe bewegt sich
durcheinander. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des
Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind
fehlerhaft. Während der HF mit dem Hund die Übung «Freifolgen» ausführt(nicht
aber beim Gehen durch die Gruppe), sind zwei Schüsse (Kaliber 6 - 9 mm)
abzugeben. Der Hund hat sich schussgleichgültig zu verhalten. Zeigt
sich der Hund schussscheu, scheidet er sofort von der Prüfung aus;
zeigt der Hund auf den Schuss Angriffslust, so ist dies bedingt
fehlerhaft, sofern er noch in der Hand des HF steht. Volle Punktzahl
kann nur der schussgleichgültige Hund erhalten.
Ausführungsbestimmungen
Auf
Schussgleichgültigkeit muss besonderer Wert gelegt werden. Die Abgabe
von Schüssen erfolgt aus einer Entfer- nung von 15 Schritt. Es werden
zwei Schüsse im Abstand von etwa 5 Sekunden abgegeben. Läuft ein Hund
auf den Schuss weg, ist er von der weiteren Prüfung unbedingt
auszuschließen. Glaubt der PR bei einem Hund Schuss- empfindlichkeit zu
erkennen, steht es ihm frei, ihn durch Abgabe weiterer Schüsse zu
erproben. Die Prüfung auf Schussgleichgültigkeit ist nur bei den Übungen
«Freifolgen» und «Ablegen unter Ablenkungen» vorzunehmen.
2.
Sitz aus der Bewegung (5 Punkte)
Von
der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden
Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen
«Sitz» schnell hinzusetzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht
oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und
dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des PR geht der HF zu
seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein.
Wenn der Hund, anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden
hierfür bis zu 3 Punkte abgezogen.
3.
Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Von
der Grundstellung aus geht der HF 10 Schritt geradeaus und geht dann in
Laufschritt über. Nach weiteren mindestens 10 Schritt hat sich der Hund
auf das Hörzeichen «Platz» schnell hinzulegen, ohne dass der HF
seinen Lauf unterbricht. Der HF läuft, ohne sich umzusehen, noch etwa
30 Schritt geradeaus, dreht sich sofort dem Hund zu und ruft nach einer
kurzen Pause auf Anordnung des PR den Hund heran. Der Hund muss freudig
in schneller Gangart kommen und sich dicht vor seinen HF setzen. Auf das
Hörzeichen «Fuß» hat sich der Hund schnell neben seinen HF zu
setzen. Sitzt der Hund nach dem Hörzeichen «Platz» oder bleibt er
stehen, werden hierfür bis 5 Punkte abgezogen.
4.
Stehen bleiben aus dem Schritt (5 Punkte)
Von
der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden
Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat der Hund auf das Hörzeichen
«Steh» sofort stehen zubleiben, ohne dass der HF die Gangart
unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF
stehen und dreht sich sofort dem Hund zu. Auf Anweisung des PR wird der
Hund abgeholt. Die Übung ist beendet, nachdem der HF sich neben seinen
Hund gestellt, das Hörzeichen «Sitz» gegeben hat und der Hund sich
setzt.
5.
Stehen bleiben aus dem Laufschritt (10 Punkte)
Von
der Grundstellung aus läuft der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden
Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat der Hund auf das Hörzeichen
«Steh» sofort stehen zubleiben, ohne dass der HF die Gangart
unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF
stehen und dreht sich sofort dem Hund zu. Auf Anweisung des PR ist der
Hund heranzurufen. Der Hund hat in schneller Gangart heranzukommen und
sich dicht vor seinen HF zu setzen. Auf das Hörzeichen «Fuß» hat er
sich schnell neben seinen HF zu setzen.
Ausführungsbestimmungen
6.
Bringen eines 2 Kilogramm schweren Bringholzes auf ebener Erde (10
Punkte)
Der
frei neben seinem HF sitzende Hund hat auf das einmalige Hörzeichen in
schneller Gangart auf das vorher etwa 10 Schritt weit weggeworfene
Bringholz zuzulaufen, es sofort aufzunehmen und seinem HF in schneller
Gangart zu bringen. Der Hund hat sich dicht vor seinen HF zu setzen und
das Bringholz so lange im Fang zu behalten, bis der HF es ihm nach einer
kurzen Pause mit dem Hörzeichen «Aus» abnimmt. Auf das Hörzeichen «Fuß»
setzt sich der Hund schnell neben seinen HF. Der HF hat so lange in
Grundstellung zu verbleiben, bis dem Hund das Bringholz abgenommen wurde
und dieser neben seinem HF sitzt.
Bewertung
Lässt
der Hund das Bringholz fallen, spielt oder knautscht er, so werden hierfür
bis zu 4 Punkte abgezogen. Bei Änderung der Grundstellung, wie leichtes
Zurückgehen o.a., sind bis zu 3 Punkte abzuziehen. Bringt der Hund
nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
7.
Bringen eines 650 Gramm schweren Bringholzes im Freisprung über eine 1
Meter hohe und 1,50 Meter
Der
HF stellt sich in angemessener Entfernung vor die Hürde, während der
Hund frei neben ihm sitzt. Dann wirft er ein 650 Gramm schweres
Bringholz über die Hürde. Auf das Hörzeichen «Hopp», «Bring» hat
der Hund im Freisprung, ohne die Hürde zu berühren, darüber
zuspringen, das Bring- holz sofort aufzunehmen und sich nach dem Rücksprung
dicht vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange im Fang zu
behalten, bis der HF es ihm nach einer kurzen Pause mit dem Hörzeichen
«Aus» abnimmt. Auf das Hörzeichen «Fuß» muss sich der Hund schnell
neben seinen HF setzen. Das Hörzeichen «Bring» muss gegeben werden,
bevor der Hund beim Gegenstand ist.
Bewertung
Falls
das vom HF fortgeworfene Bringholz infolge ungeschickten Werfens oder
durch starken Seitenwind weit seitlich fällt, steht es dem HF frei,
nach vorheriger Befragung des PR, das Bringholz zurückzuholen, um es
nochmals zu werfen. Das hat keinen Punktabzug zur Folge. Werden beim Hürdensprung
ohne Veränderung des Standortes des HF Hilfen gegeben, hat dies
Punktabstrich zur Folge. Verlässt der HF den Standort, um den Hund
durch Hilfen zum Sprung zu veranlassen, so sind für den Hin- oder Rücksprung
Punkte abzuziehen. Klopfen an die Hürde, womit das Verlassen des
Standortes verbunden ist, muss als eine so große Hilfe betrachtet
werden, dass der Hin- und Rücksprung nicht gewertet werden kann. Der HF
hat so lange in Grundstellung zu bleiben, bis sich der Hund nach dem
Abgeben des Gegenstandes auf das Hörzeichen «Fuß» wieder links neben
seinen HF gesetzt hat. Alle Hunde haben das gleiche Hindernis zu überspringen,
wenn mehrere vorhanden sind.
8.
Klettersprung über eine Schrägwand, Höhe 1,80 Meter, Breite 1,50
Meter und Bringen eines dem Hundeführer (HF) gehörenden Gegenstandes
(15 Punkte)
Die
Schrägwand besteht aus zwei am oberen Teil verbundenen Kletterwänden
von 1,50 m Breite und 1,90 m Höhe. Am unteren Teil, auf dem Boden,
stehen diese beiden Wände in einem gewissen Abstand auseinander, so
dass die senkrechte Höhe 1,80 m ergibt. An den Wänden sind je
3Steigeleisten von 24/48 mm angebracht. Der HF stellt sich in
angemessener Entfernung vor die Kletterwand, während der Hund frei
neben ihm sitzt. Neben einem dem HF gehörenden Gegenstand kann er auch
ein Bringholz über die Wand werfen. Auf das Hörzeichen «Hopp», «Bring» hat
der Hund im Klettersprung darüber zuspringen, den Gegenstand sofort
aufzunehmen und sich nach dem Rück- sprung dicht vor seinen HF zu
setzen und den Gegenstand so lange im Fang zu behalten, bis der HF ihm
diesen nach einer kurzen Pause mit dem Hörzeichen «Aus» abnimmt. Auf
das Hörzeichen «Fuß» muss sich der Hund schnell neben seinen HF
setzen. Das Hörzeichen «Bring» muss gegeben werden, bevor der Hund
beim Gegenstand ist.
Bewertung
Fallenlassen
des Gegenstandes, Spielen oder Knautschen ist fehlerhaft, hierfür
werden bis 4 Punkte abgezogen.
Falls
der vom HF fortgeworfene Gegenstand infolge ungeschickten Werfens oder
durch starken Seitenwind weit seitlich fällt, steht es dem HF frei,
nach vorheriger Befragung des PR, den Gegenstand zurückzuholen, um ihn
noch- mals zu werfen. Das hat keinen Punktabzug zur Folge. Werden beim
Klettersprung ohne Veränderung des Stand- ortes des HF Hilfen gegeben,
hat dies Punktabstrich zur Folge. Verlässt der HF den Standort, um den
Hund durch Hilfen zum Sprung zu veranlassen, so sind für den Hin- oder
Rücksprung Punkte abzuziehen. Klopfen an die Kletterwand, womit das
Verlassen des Standortes verbunden ist, muss als eine so große Hilfe
betrachtet werden, dass der Hin- und Rücksprung nicht gewertet werden
kann. Der HF hat so lange in Grundstellung zu bleiben, bis sich der Hund
nach dem Abgeben des Gegenstandes auf das Hörzeichen «Fuß» wieder
links neben seinen HF gesetzt hat. Alle Hunde haben das gleiche
Hindernis zu überspringen, wenn mehrere vorhanden sind.
9.
Voraussenden mit Hinlegen (10 Punkte)
Auf
Anweisung des PR geht der HF einige Schritte mit seinem frei folgenden
Hund in der ihm angewiesenen Richtung geradeaus. Unter gleichzeitigem
Erheben des Armes gibt er dem Hund das Hörzeichen «Voraus» und bleibt
stehen. Hierauf hat sich der Hund in schneller Gangart mindestens 40
Schritt in der angezeigten Richtung zu entfernen. Auf das Hörzeichen «Platz»
hat sich der Hund sofort hinzulegen. Der HF darf den Arm so lange
richtungweisend hochhalten, bis sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung
des PR holt der HF seinen Hund ab, indem er sich an dessen rechte Seite
begibt und das Hörzeichen «Sitz» gibt.
Ausführungsbestimmungen
Wiederholtes
Erheben des Armes ist nicht gestattet. Der Hund hat sich in gerader
Richtung zu entfernen, doch ist ein geringes Abweichen nicht fehlerhaft.
Starkes seitliches Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes und
vorzeitiges Hinlegen haben Punktabzug zur Folge. Vorzeitiges Aufstehen
des Hundes beim Abholen ist fehlerhaft.
l0.
Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte )
Vor
Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF
seinen Hund in ungefähr 40 Schritt Entfernung ab, und zwar ohne die Führleine
oder irgendeinen Gegen- stand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF, ohne
sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 40 Schritt
vom Hund entfernt außer Sicht des Hundes. Auf Anweisung des PR holt der
HF seinen Hund ab, indem er sich an dessen rechte Seite begibt und das Hörzeichen
«Sitz» gibt.
Ausführungsbestimmungen
Der
HF hat sich außer Sicht des Hundes so lange ruhig zu verhalten, bis er
vom PR aufgefordert wird, den Hund abzuholen. Unruhiges Verhalten des HF
sowie andere ver- steckte Hilfen und zu frühes Aufstehen des Hundes
beim Abholen sind fehlerhaft. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am
Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor
Vollendung der Übung 5 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 m vom
Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der
Hund nach Übung 5 den Platz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der
Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkten.
Abteilung
C: Schutzdienst
Höchstpunktzahl
100
1.
Revieren nach dem Helfer (10 Punkte)
Auf
einem Gelände von etwa 100 m Länge und etwa 80 m Breite sind an den Längsseiten
6 Verstecke, je 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt. Ein
Schutzhelfer (SH), mit komplettem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock,
befindet sich, für den Hund (Hd) nicht sichtbar im letzten Versteck.
Der Hundeführer (HF) nimmt mit seinem neben ihm frei bei Fuß sitzenden
Hund auf der gedachten Mittellinie in der Höhe des ersten Versteckes,
Aufstellung. Durch Hochhalten eines Armes signalisiert er seine
Bereitschaft zum Beginn der Arbeit. Auf Anweisung des Prüfungsrichters
(PR) beginnt der HF mit der Schutzarbeit. Auf kurze Hör- und
Sichtzeichen mit dem rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden können,
muss sich der Hd schnell vom HF lösen und die Verstecke der Reihe nach
an- und umlaufen. Der HF bewegt sich auf einer gedachten Mittellinie,
die er während dem Revieren nach dem SH nicht verlassen darf. Hat der
Hd einen Seitenschlag ausgeführt, kann der HF ihn mit einem kurzen Hörzeichen
zu sich heranrufen und aus der Bewegung heraus mit erneutem, kurzem Hörzeichen
in eine andere Richtung einweisen. Das Hörzeichen für den Rückruf des
Hd kann mit dem Rufnamen des Hd verbunden werden. Der Hd muss sich immer
vor dem HF befinden. Wenn der Hd das letzte Versteck erreicht hat,
bleibt der HF stehen, Hörzeichen sind dann nicht mehr erlaubt.
2.
Stellen und Verbellen (5 + 5 = 10 Punkte)
Der
Hd muss den SH aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hd darf
den SH weder anspringen, noch fassen. Auf Anweisung des PR geht der HF
zu seinem Hd. Auf erneute Anweisung des PR hat sich der HF mit seinem Hd
auf eine Distanz von 1 Schritt zum SH neu in der Grundstellung zu
positionieren. Der HF fordert nun den SH auf, 5 Schritte aus dem
Versteck herauszutreten.
3.
Fluchtversuch des Helfers (15 Punkte)
Auf
Anweisung des PR tritt der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hd aus
dem Versteck, begibt sich auf 5 Schritte Entfernung zum SH, lässt
seinen bewachenden Hd in Sitzstellung zurück und begibt sich erneut zum
Versteck. Auf Anweisung des PR unternimmt der SH einen Fluchtversuch.
Auf ein Hörzeichen des HF muss der HD gleichzeitig und ohne zu zögern
den Fluchtversuch des SH durch energisches und kräftiges Zufassen
vereiteln. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein
einmaliges Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam
bewachen.
4.
Abwehr des Hundes aus der Bewachungsphase (15 Punkte)
Nach
einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der SH auf
Anweisung des PR einen Angriff auf den Hd. Ohne Einwirkung des HF und
ohne zu zögern muss sich der Hd durch energisches und kräftiges
Zufassen verteidigen. Hat der Hd zugefasst, sind ihm 2 Schläge zu
verabfolgen. Es sind Schläge auf Keulen, Seitenteile und den Bereich
des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der
Hund muss auf ein einmaliges kurzes Hörzeichen ablassen und den SH
dicht und aufmerksam bewachen. Hierauf tritt der HF zu seinem Hd und
stellt sich zum Rückentransport auf. Der Stock wird dem SH nicht
abgenommen; er ist aber vom SH so zu tragen, dass der Hd ihn bis zur Übung
6 nicht sehen kann.
5.
Rückentransport (5 Punkte)
Anschließend
erfolgt ein Rückentransport des SH über etwa 30 Schritte Distanz. Der
HF fordert den SH auf voranzugehen und geht mit seinem Hd bei Fuß in
einem Abstand von 5 Schritten hinter dem SH nach. Ein kurzes Hörzeichen
beim Angehen ist erlaubt.
6.
Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport (15 Punkte)
Aus
dem Rückentransport erfolgt, ohne anzuhalten, ein Überfall auf den Hd.
Ohne Einwirkung des HF und ohne zu zögern muss sich der Hd durch
energisches und kräftiges Zufassen verteidigen. Hat der Hd den Griff
gesetzt, muss der HF am momentanen Standort stehen bleiben. Auf
Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges
kurzes Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen.
Auf Anweisung des PR begibt sich der HF zu seinem Hd, nimmt dem SH den
Stock und stellt sich zum Seitentransport auf. Es erfolgt ein
Seitentransport des SH zum PR über eine Distanz von etwa 20 Schritten.
Ein kurzes Hörzeichen beim Angehen ist erlaubt. Der HF hat an der
rechten Seite des SH zu gehen, so dass der Hd zwischen dem HF und dem SH
ist. Der Hd darf während des Transportes den SH weder anspringen, noch
fassen. Vor dem PR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem PR den
Stock. Der SH verlässt den Platz oder begibt sich ins 6. Versteck.
7.
Angriff auf den Hund aus der Bewegung (15 Punkte)
Der
HF mit seinem Hd wird in die Mitte des Platzes, etwa auf der Höhe des
dritten Versteckes eingewiesen. Der Hd muss frei neben seinem HF sitzen.
Auf Anweisung des PR tritt der mit einem Stock versehene SH im
Laufschritt aus dem 6. Versteck und läuft bis zur Mittellinie. Auf der
Höhe der Mittellinie dreht sich der SH zum HF, ohne seine Gangart zu
unterbrechen. Sobald sich der SH auf etwa 30 Schritte dem HF und seinem
noch immer frei bei Fuß sitzenden Hd genähert hat, gibt der HF auf
Anweisung des PR seinen Hd frei. Der HF selbst darf seinen Platz nicht
verlassen. Der SH greift den Hd unter Abgabe von Vertreibungslauten und
heftig drohenden Bewegungen frontal an. Der Hd muss ohne zu zögern
durch energisches und kräftiges Zufassen den Angriff abwehren. Auf
Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges
kurzes Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen. y
8.
Abwehr des Hundes aus der Bewachungsphase (15 Punkte)
Nach
einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden greift der SH auf Anweisung
des PR den Hd erneut an. Ohne Einwirkung des HF und ohne zu zögern muss
sich der Hd durch energisches und kräftiges Zufassen verteidigen. Hat
der Hd zugefasst, sind ihm 2 Schläge zu verabfolgen. Es sind Schläge
auf Keulen, Seitenteile und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf
Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges
kurzes Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen.
Auf Anweisung des PR begibt sich der HF zu seinem Hd, nimmt dem SH den
Stock ab und stellt sich zum Seitentransport auf. Es erfolgt ein
Seitentransport des SH zum PR über eine Distanz von etwa 20 Schritten.
Ein kurzes Hörzeichen beim Angehen ist erlaubt. Der HF hat an der
rechten Seite des SH zu gehen, so dass der Hd zwischen dem HF und dem SH
ist. Der Hd darf während des Transportes den SH weder anspringen noch
fassen. Vor dem PR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem PR den
Stock. Der SH verlässt den Platz. Zur und während der Bekanntgabe der
Bewertung muss der Hd frei geführt werden bzw. frei sitzen. Nach der
Bewertungsbekanntgabe verlässt der HF mit seinem frei folgenden Hd den
Platz.
Ausführungsbestimmungen
Der
SH muss einen kompletten Schutzarbeitsanzug tragen (Jacke, Hose und
Schutzarm). Es darf nur ein mit einem weichen Material überzogener
Stock (Softstock) verwendet werden. Ab 6 Hunden müssen zwei SH
eingesetzt werden. Der zweite SH wird ab Übung 7 eingesetzt. Das
aufmerksame, enge Umkreisen des SH auch im Ver- steck, ist nicht
fehlerhaft. Setzt der Hd in Übung 3 dem SH vor oder ohne Hörzeichen
des HF nach, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hd
in Übung 7 seinen Standort vor der Anweisung des PR, wird die Übung
mit Mangelhaft bewertet Lässt der Hd in den Beißphasen nach
dreimaligem kurzem Hörzeichen nicht ab, wird die Übung mit Mangelhaft
bewertet. Lässt der Hd nach einem weiteren Hörzeichen, welches auf
Anweisung des PR aus einer Entfernung von 10 Schritten gegeben werden
kann, nicht ab, wird die Schutzarbeit abgebrochen. Wenn es für den SH
erforderlich ist, den Hd im Auge zu behalten, braucht er nicht unbedingt
still zu stehen. Er darf aber keine drohende Haltung einnehmen; auch
darf er keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen
Körper abdecken. Die Schutzarbeit wird abgebrochen und kann nicht
bestanden werden wenn:
Das
Bellen des Hd ist nur am Versteck und in den Bewachungsphasen gestattet.
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