Internationale Prüfungsordnung         Klasse 2 (IPO) 


Abteilung A: Leistungen in der Fährtenarbeit

 Höchstpunktzahl 100
- Hörzeichen «Such» 

Halten der Fährte

80 Punkte

2 Gegenstände (10+10)

20 Punkte

 Verlorensuche auf einer etwa 600 Schritt langen, mindestens 30 Minuten alten Fremdfährte mit zwei Gegenständen an 10 Meter langer Fährtenleine oder freisuchend. Die Fremdfährte enthält zwei rechte Winkel. Der PR bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Abgangsstelle der Fährte muss gut gekennzeichnet sein durch ein Schild, das links von der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird.
Nachdem der Fährtenleger am Abgang der Fährte einige Zeit verweilt hat, geht er den vorgeschriebenen Weg und legt den ersten Gegenstand ungefähr in der Mitte des zweiten Schenkels (in der Mitte zwischen dem ersten und zweiten Winkel) ab, ohne seine Gangart zu unterbrechen. Der zweite Gegenstand wird am Ende der Fährte abgelegt. Der Fährtenleger entfernt sich noch einige Schritte in gerader Richtung, um dann abseits zurückzukommen. Der HF kann die Fährte von seinem Hund frei oder an der 10 Meter langen Fährtenleine ausarbeiten lassen. Beide Arten werden gleich bewertet. Ist innerhalb von 15 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangsstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, erfolgt Abbruch der Arbeit durch den PR.

 Ausführungsbestimmungen  

Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem PR oder Fährtenverantwortlichen die abzulegenden Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur vom Fährtenleger gut verwitterte Gebrauchsgegenstände benutzt werden, die der Fährten- leger mindestens 30 Minuten vorher in der Tasche trug und eine Länge von 15cm,
eine Breite von 5 - 6 cm und eine Dicke von 2-3 cm haben. Während des Legens der Fährte müssen sich HF und Hund in Deckung aufhalten. Der Fährtengeruch soll beim Ablegen eines Gegenstandes möglichst 6 cm und eine Dicke von 2-3 cm haben. Während des Legens der Fährte müssen sich HF und Hund in Deckung aufhalten. Der Fährtengeruch soll beim Ablegen eines Gegenstandes möglichst nicht verändert werden. Der Fährtenleger darf nicht scharren und nicht stehen bleiben. Die Gegenstände sollen nicht neben, sondern auf die Fährte gelegt werden. Der HF bereitet inzwischen seinen Hund zur Fährtenarbeit vor. Nach Aufruf meldet er sich mit seinem Hund beim PR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmen und Verweisen, ist fehlerhaft. Auf Anweisung des PR wird der Hund langsam und ruhig zu der Abgangsstelle geführt und angesetzt. Vor der Fährtenarbeit, während des Ansetzens und der ganzen Fährtenarbeit ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Beim Ansetzen ist dem Hund genügend Zeit zur Witterungsnahme zu geben. Es muss alles vermieden werden, was in dem Hund den Drang zum Vorwärtsstürmen erweckt.

Der Hund hat ruhig und mit tiefer Nase Witterung zu nehmen. Sobald der Hund zu fährten beginnt, bleibt der HF stehen und lässt die Fährtenleine durch die Hand gleiten. Er folgt seinem Hund und hat den Abstand von 10 Metern, auch bei Freisuche, beizubehalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder über- zeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann stehend, sitzend oder liegend geschehen. Der HF lässt die Fährtenleine fallen und begibt sich sofort zu seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt der HF an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem Richter vorzuzeigen. Es ist statthaft, dass der HF zum Hund tritt, der den Gegen- stand aufgehoben hat; fehlerhaft ist es, wenn der Hund mit dem Gegenstand weiterläuft. Die Fährtenleine muss am Brustsuchgeschirr oder Böttchergeschirr, oder, wenn kein solches verwendet wird, am Hals- band befestigt werden. Die Freisuche bleibt vorbehalten. Die Verwendung von Zusatzriemen ist nicht gestattet. Das Führen der Fährtenleine ist dem HF freigestellt. Das Beriechen der Anzeigetafel ist nicht fehlerhaft. Kommt der HF mehr als maximale Leinenlänge von der Fährte ab, erfolgt Abbruch. Verlässt der Hund die Fährte und wird vom HF zurückgehalten, wird der HF vom PR aufgefordert nachzugehen; im Wiederholungsfall erfolgt Abbruch.

 Bewertung

Fehlerhaftes Ansetzen, Faseln, häufiges Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, unsauberes Aufnehmen oder Verweisen, Fallenlassen des Gegenstandes werden mit Punktabstrich bis zu 4 Punkten geahndet. Wiederholtes Ansetzen, starkes Faseln, Entleeren, Mäusefangen und ähnliches haben Abstriche bis zu 8 Punkten zur Folge. Für falsch aufgenommene bzw. falsch verwiesene Gegen- stände können bis 4 Punkte abgezogen werden. Für jeden nicht gefundenen Gegenstand werden 10 Punkte abgezogen. Beim Aufnehmen oder Verweisen nicht vom Fährtenleger ausgelegter Gegenstände werden 4 Punkte abgezogen.

 Abteilung B: Unterordnungsleistungen

 Höchstpunktzahl 100  

Jede Einzelleistung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der PR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere wie Wendungen, Halt, Wechsel der Gangart usw. wird ohne Anweisung des PR ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom PR zu erfragen. Der Übergang vom Laufschritt zum Langsamschritt muss Zwischenschritte im Normalschritt gezeigt werden. Die Linkskehrtwendungen sind auf zwei Arten gestattet. Das Anhalten muss gemäss IPO-Schema gezeigt werden. Zu den Übungen 5 und 6 müssen die auf dem Platz befindlichen Bringhölzer verwendet werden. Beim Abrufen des Hundes aus der «Front-» in die «Fuß- Stellung» kann der Hund in den betreffenden Übungen die Sitzposition direkt, oder nahe um den HF herum einnehmen. 

1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit (10 Punkte)
Hörzeichen «Fuß»  

Von der Grundstellung aus hat der am Halsband angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen «Fuß» freudig zu folgen. Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritt. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen.

Im gewöhnlichen Schritt sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Die Kehrt- wendung ist vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen. Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen «Fuß» gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens in der linken Hand gehalten werden und muss lose durchhängen. Auf Anweisung des PR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zugbewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hun- des sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.  

2. Freifolgen (15 Punkte)
Hörzeichen «Fuß»

 Auf Anordnung des PR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1. Während der HF mit dem freifolgenden Hund die oben beschriebene Übung ausführt (nicht aber beim Gehen durch die Gruppe), sind zwei Schüsse (Kaliber 6 - 9 mm) abzugeben. Der Hund hat sich schussgleichgültig zu verhalten. Zeigt der Hund sich schussscheu, scheidet er sofort von der Prüfung aus. Zeigt der Hund auf den Schuss Angriffslust, so ist das bedingt fehlerhaft, sofern er noch in der Hand des HF steht. Volle Punktzahl kann nur der schussgleichgültige Hund erhalten.

 Ausführungsbestimmungen

Auf Schussgleichgültigkeit muss besonderer Wert gelegt werden. Die Schüsse werden aus einer Entfernung von 15 Schritt abgegeben, und zwar zwei Schüsse im Abstand von etwa 5 Sekunden. Läuft ein Hund auf den Schuss weg, ist er von der weiteren Prüfung auszuschließen. Glaubt der Richter, bei einem Hund Schussempfindlichkeit zu erkennen, steht es ihm frei, ihn durch Abgabe weiterer Schüsse zu erproben. Die Prüfung auf Schussgleichgültigkeit ist nur bei den Übungen «Freifolgen» und «Ablegen unter Ablenkun- gen» vorzunehmen.  

3. Sitz aus der Bewegung (5 Punkte)
Hörzeichen «Sitz»  

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen «Sitz» schnell hinzusetzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Bleibt der Hund stehen oder legt er sich, so werden bis zu 3 Punkte abgezogen.

 4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Hörzeichen «Platz», «Hier», «Fuß»

 Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen «Fuß» geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen «Platz» schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich um- zusehen, geht der HF noch 30 Schritt in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zum Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des PR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen «Fuß» hat sich der Hund schnell links neben seinen HF zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, werden bis zu 5 Punkte abgezogen.

5. Bringen eines 1 Kilogramm schweren Bringholzes auf ebener Erde (10 Punkte)  
Hörzeichen «Bring»  

Der neben seinem HF frei sitzende Hund hat sofort auf das einmalige Hörzeichen «Bring» in schneller Gangart auf das vorher etwa 10 Schritt weit fortgeworfene Bringholz zuzulaufen, es sofort aufzunehmen und seinem HF in schneller Gang- art zu bringen. Der Hund hat sich dicht vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange im Fang zu behalten, bis der HF ihm nach einer kurzen Pause das Bringholz mit dem Hörzeichen «Aus» abnimmt. Auf das Hörzeichen «Fuß» hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen; der HF hat solange in Grundstellung zu bleiben.  

Bewertung  

Lässt der Hund das Bringholz fallen, spielt oder knautscht er, so werden hierfür bis zu 4 Punkte abgezogen. Bei Änderung der Grundstellung des HF sind bis zu 3 Punkte abzuziehen. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

 6. Bringen eines 650 Gramm schweren Bringholzes im Freisprung über eine 1 Meter hohe und 1,50 Meter
 
breite Buschhürde (15 Punkte)

 Hörzeichen «Hopp», «Bring»  

Der HF stellt sich in angemessener Entfernung vor die Hürde, während der Hund frei neben ihm sitzt. Dann wirft er ein 650 Gramm schweres Bringholz über die Hürde. Auf das Hörzeichen «Hopp», «Bring» hat der Hund im Freisprung, ohne die Hürde zu berühren, darüber zuspringen, das Bringholz sofort aufzunehmen und sich nach dem Rücksprung dicht vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange im Fang zu behalten, bis der HF ihm nach einer kurzen Pause den Gegenstand mit dem Hörzeichen «Aus» abnimmt. Auf das Hörzeichen «Fuß» hat sich der Hund schnell neben seinen HF zu setzen. Das Hörzeichen «Bring» muss gegeben werden, bevor der Hund beim Gegenstand ist.

 Bewertung

Für leichtes Streifen können bis 2 Punkte, für starkes Streifen und leichtes Aufsetzen bis 3 Punkte, für starkes Aufsetzen, Fallenlassen des Gegenstandes, Spielen oder Knautschen bis 4 Punkte abgezogen werden.  

Sprung einwandfrei und Bringen ohne Fehler

15 P.

Hinsprung ausgeführt, Rücksprung verweigert, Bringholz einwandfrei gebracht

8 P.

Hinsprung nicht ausgeführt, Rücksprung einwandfrei, Bringholz ohne Fehler gebracht

 8 P.

Hin- und Rücksprung ausgeführt, Bringholz nicht gebracht

8 P.

Hin- und Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz gebracht

0 P.

Hinsprung ausgeführt, ohne Rücksprung, Gegenstand nicht gebracht

0 P.

Falls das vom HF fortgeworfene Bringholz infolge ungeschickten Werfens oder durch starken Seitenwind weit seitlich fällt, steht es dem HF frei, nach vorheriger Befragung des PR, das Bringholzzurückzuholen, um es nochmals zu werfen. Das hat keinen Punktabzug zur Folge. Der HF hat solange in Grundstellung zu verbleiben, bis dem Hund das Bringholz abgenommen wurde und er neben seinem HF sitzt. Werden beim Hürdensprung ohne Veränderung des Standortes des HF Hilfen gegeben, hat dies Punktabstrich zur Folge. Verlässt der HF den Standort, um den Hund durch Hilfen zum Sprung zu veranlassen, so sind für den Hin- oder Rücksprung Punkte abzuziehen. Klopfen an die Hürde, wo- mit das Verlassen des Standortes verbunden ist, muss als eine so große Hilfe betrachtet werden, dass der Hin- und Rücksprung nicht gewertet werden können. Alle Hunde haben das gleiche Hindernis zu überspringen, wenn mehrere vorhanden sind.  

7. Klettersprung über eine Schrägwand, Höhe 1,60 Meter, Breite 1,50 Meter, und Bringen eines dem
Hundeführer (HF) gehörenden Gegenstandes (15 Punkte)
 Hörzeichen «Hopp», «Bring»

 Die Schrägwand besteht aus 2 am oberen Teil verbundenen Kletterwänden von 1,50 m Breite und 1,90 m Höhe. Am unteren Teil, auf dem Boden, stehen diese beiden Wände in einem gewissen Abstand auseinander, so dass die senkrechte Höhe 1,60 m ergibt. An den Wänden sind je 3 Steigleisten von 24/48 mm angebracht. Der HF stellt sich in angemessener Entfernung vor die Kletter- wand, während der Hund frei neben ihm sitzt. Neben einem dem HF gehörenden Gegenstand kann er auch ein Bringholz über die Wand werfen. Auf das Hörzeichen «Hopp», «Bring» hat der Hund im Klettersprung darüber zuspringen, den Gegenstand sofort aufzunehmen und sich nach dem Rück- sprung dicht vor seinen HF zu setzen und den Gegenstand solange im Fang zu behalten, bis der HF ihm nach einer kurzen Pause den Gegenstand mit dem Hörzeichen «Aus» abnimmt. Auf das Hörzeichen «Fuß» muss sich der Hund schnell neben seinen HF setzen. Das Hörzeichen «Bring» muss gegeben werden, bevor der Hund beim Gegenstand ist.

 Bewertung

 Fallenlassen des Gegenstandes, Spielen oder Knautschen ist fehlerhaft, hierfür werden bis zu 4 Punkte abgezogen.

Sprung einwandfrei und Bringen ohne Fehler

15 P.

Hinsprung ausgeführt, Rücksprung verweigert, Gegenstand fehlerfrei gebracht

 8 P.

Hinsprung nicht ausgeführt, Rücksprung einwandfrei Gegenstand fehlerfrei gebracht

8 P.

Hin- und Rücksprung ausgeführt, Gegenstand nicht gebracht

 8 P.

Hin- und Rücksprung nicht ausgeführt, Gegenstand gebracht

0 P.

Hinsprung ausgeführt, ohne Rücksprung, Gegenstand nicht gebracht

0 P.

Falls der vom HF fortgeworfene Gegenstand infolge ungeschickten Werfens oder durch starken Seitenwind weit seitlich fällt, steht es dem HF frei, nach vorheriger Befragung des PR den Gegenstand zurückzuholen, um ihn erneut zu werfen. Das hat keinen Punktabzug zur Folge. Werden beim Klettersprung ohne Veränderung des Standortes des HF Hilfen gegeben, hat dies Punktabstrich zur Folge. Verlässt der HF den Standort, um den Hund durch Hilfen zum Sprung zu veranlassen, so sind für den Hin- oder Rücksprung Punkte abzuziehen. Klopfen an die Kletter- wand, womit das Verlassen des Standortes verbunden ist, muss als eine so große Hilfe angesehen werden, dass der Hin- und Rücksprung nicht gewertet werden kann. Der HF hat solange in Grundstellung zu bleiben, bis sich der Hund nach dem Abgeben des Gegenstandes auf das Hörzeichen «Fuss» wieder links neben seinen HF gesetzt hat. Alle Hunde haben das gleiche Hindernis zu überspringen, wenn mehrere vorhanden sind. ਔ

 8. Voraussenden mit Hinlegen (10 Punkte)
Hörzeichen «Voraus», «Platz», «Sitz»

Auf Anweisung des PR geht der HF einige Schritte mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen Richtung geradeaus. Unter gleichzeitigem Erheben des Armes gibt er dem Hund das Hörzeichen «Voraus» und bleibt stehen. Hierauf hat sich der Hund in schneller Gangart mindestens 30 Schritt in der angezeigten Richtung zu entfernen. Auf das Hörzeichen «Platz» hat sich der Hund sofort hinzulegen. Der HF darf den Arm so lange richtungweisend hochhalten, bis sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des PR holt der HF seinen Hund ab, indem er sich an dessen rechte Seite be- gibt und das Hörzeichen «Sitz» gibt.

 Ausführungsbestimmungen

Wiederholtes Erheben des Armes ist nicht gestattet. Der Hund hat sich in gerader Richtung zu entfernen, doch ist ein geringes Abweichen nicht fehlerhaft. Starkes seitliches Ab- weichen, zu kurze Entfernung, zögerndes und vorzeitiges Hinlegen, Aufstehen des Hundes beim Abholen durch den HF haben Punktabzug zur Folge. ÿ

 9. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen «Platz», «Sitz»  

Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund in ungefähr 40 Schritt Entfernung ab, und zwar ohne die Führleine oder irgendeinen Gegen- stand bei ihm zu lassen. In Sicht des Hundes bleibend, geht der HF etwa 40 Schritt fort, ohne sich umzusehen, und bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund hat solange ohne Einwirkung des HF Liegenzubleiben, bis der andere vorzuführende Hund seine Übungen 1 bis 7 erfüllt hat. Nach der Übung 7 wird der abgelegte Hund vom HF abgeholt. Ablauf wie bei Übung 8.  

Ausführungsbestimmungen  

Der HF hat auf dem ihm vom PR zugewiesenen Platz innerhalb des Prüfungsgeländes mit dem Rücken zum Hund solange ruhig zu stehen, bis er vom PR aufgefordert wird, den Hund abzuholen. Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen und zu frühes Aufstehen des Hundes beim Abholen sind fehlerhaft. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 4 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 m vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der Hund nach Übung 4 den Platz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkten.

Abteilung C: Schutzdienst

 Höchstpunktzahl 100

 1. Revieren nach dem Helfer (5 Punkte)  

Auf einem Gelände von etwa 100 m Länge und etwa 80 m Breite sind an den Längsseiten 6 Verstecke, je 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt. Ein Schutzhelfer (SH), mit komplettem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock, befindet sich, für den Hund (Hd) nicht sichtbar im letzten Versteck. Der Hundeführer (HF) nimmt mit seinem neben ihm frei bei Fuß sitzenden Hund auf der gedachten Mittellinie in der Höhe des dritten Versteckes, Aufstellung. Durch Hochhalten eines Armes signalisiert er seine Bereitschaft zum Beginn der Arbeit. Auf Anweisung des Prüfungsrichters (PR) beginnt der HF mit der Schutzarbeit. Auf kurze Hör- und Sichtzeichen mit dem rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden können, muss sich der Hd schnell vom HF lösen und die Verstecke der Reihe nach an- und umlaufen. Der HF bewegt sich auf einer gedachten Mittellinie, die er während des Revierens nach dem SH nicht verlassen darf. Hat der Hd einen Seitenschlag ausgeführt, kann der HF ihn mit einem kurzen Hörzeichen zu sich heranrufen und aus der Bewegung heraus mit erneutem, kurzem Hörzeichen in eine andere Richtung einweisen. Das Hörzeichen für den Rückruf des Hd kann mit dem Rufnamen des Hd verbunden werden. Der Hd muss sich immer vor dem HF befinden. Wenn der Hd das letzte Versteck erreicht hat, bleibt der HF stehen, Hörzeichen sind dann nicht mehr erlaubt.

 2. Stellen und Verbellen (5+ 5 = 10 Punkte)  

Der Hd muss den SH aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hd darf den SH weder anspringen, noch fassen. Auf Anweisung des PR geht der HF zu seinem Hd. Auf erneute Anweisung des PR hat sich der HF mit seinem Hd auf eine Distanz von 1 Schritt zum SH neu in der Grundstellung zu positionieren. Der HF fordert nun den SH auf, 5 Schritte aus dem Versteck herauszutreten.

 3. Fluchtversuch des Helfers (20 Punkte)  

Auf Anweisung des PR tritt der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hd aus dem Versteck, begibt sich auf 5 Schritte Entfernung zum SH, lässt seinen bewachenden Hd in Sitzstellung zurück und begibt sich erneut zum Versteck. Auf Anweisung des PR unternimmt der SH einen Fluchtversuch. Auf ein Hörzeichen des HF muss der Hd gleichzeitig und ohne zu zögern den Fluchtversuch des SH durch energisches und kräftiges Zufassen vereiteln. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen.

 4. Abwehr des Hundes aus der Bewachungsphase (20 Punkte)  

Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unter- nimmt der SH auf Anweisung des PR einen Angriff auf den Hd. Ohne Einwirkung des HF und ohne zu zögern muss sich der Hd durch energisches und kräftiges Zufassen verteidigen. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der Hund muss auf ein einmaliges kurzes Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen. Hierauf tritt der HF zu seinem Hd und stellt sich zum Rückentransport auf. Der Stock wird dem SH nicht abgenommen; er ist aber vom SH so zu tragen, dass der Hd ihn bis zur Übung 6 nicht sehen kann.

 5. Rückentransport (5 Punkte)  

Anschließend erfolgt ein Rückentransport des SH über etwa 30 Schritte Distanz. Der HF fordert den SH auf voranzugehen und geht mit seinen Hd bei Fuss in einem Abstand von 5 Schritten hinter dem SH nach. Ein kurzes Hörzeichen beim Angehen ist erlaubt.

 6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport (20 Punkte)  

Aus dem Rückentransport erfolgt, ohne anzuhalten, ein Überfall auf den Hd. Ohne Einwirkung des HF und ohne zögern, muss sich der Hd durch energisches und kräftiges Zufassen verteidigen. Hat der Hd den Griff gesetzt, muss der HF am momentanen Standort stehen bleiben. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges kurzes Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen. Auf Anweisung des PR begibt sich der HF zu seinem Hd, nimmt dem SH den Stock und stellt sich zum Seitentransport auf. Es erfolgt ein Seitentransport des SH zum PR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein kurzes Hörzeichen beim Angehen ist erlaubt. Der HF hat an der rechten Seite des SH zu gehen, so dass der Hd zwischen dem HF und dem SH ist. Der Hd darf während des Transportes den SH weder anspringen, noch fassen. Vor dem PR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem PR den Stock. Der SH verlässt den Platz oder begibt sich ins 6. Versteck.

 7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung (20 Punkte)  

Der HF mit seinem Hd wird in die Mitte des Platzes, etwa auf der Höhe des dritten Versteckes eingewiesen. Der Hd muss frei neben seinem HF sitzen. Auf Anweisung des PR tritt der mit einem Stock versehene SH im Laufschritt aus dem 6. Versteck und läuft direkt auf den Hd zu. Sobald sich der SH auf etwa 30 Schritte dem HF und seinem noch immer frei bei Fuß sitzenden Hd genähert hat, gibt der HF auf Anweisung des PR seinen Hd frei. Der HF selbst darf seinen Platz nicht verlassen. Der SH greift den Hd unter Abgabe von Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Der Hd muss ohne zu zögern durch energisches und kräftiges Zufassen den Angriff abwehren. Hat der Hd zugefasst, sind ihm 2 Schläge zu verabfolgen. Es sind Schläge auf Keulen, Seitenteile und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges kurzes Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen. Auf Anweisung des PR begibt sich der HF zu seinem Hd, nimmt dem SH den Stock ab und stellt sich zum Seitentransport auf. Es erfolgt ein Seitentransport des SH zum PR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein kurzes Hörzeichen beim Angehen ist erlaubt. Der HF hat an der rechten Seite des SH zu gehen, so dass der Hd zwischen dem HF und dem SH ist. Der Hd darf während des Transportes den SH weder anspringen noch fassen. Vor dem PR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem PR den Stock. Der SH verlässt den Platz. Zur und während der Bekanntgabe der Bewertung muss der Hd frei geführt werden bzw. frei sitzen. Nach der Bewertungsbekanntgabe verlässt der HF mit seinem frei folgenden Hd den Platz.

 Ausführungsbestimmungen  

Der SH muss einen kompletten Schutzarbeitsanzug tragen (Jacke, Hose und Schutzarm). Es darf nur ein mit einem weichen Material überzogener Stock (Softstock) verwendet werden. Ab 6 Hunden müssen zwei SH eingesetzt werden. Der zweite SH wird ab Übung 7 eingesetzt. Das aufmerksame, enge Umkreisen des SH auch im Ver- steck, ist nicht fehlerhaft. Setzt der Hd in Übung 3 dem SH vor oder ohne Hörzeichen des HF nach, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hd in Übung 7 seinen Standort vor der Anweisung des PR, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet Lässt der Hd in den Beißphasen nach dreimaligem kurzem Hörzeichen nicht ab, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet. Lässt der Hd nach einem weiteren Hörzeichen, welches auf Anweisung des PR aus einer Entfernung von 10 Schritten gegeben werden kann, nicht ab, wird die Schutzarbeit abgebrochen.

Wenn es für den SH erforderlich ist, den Hd im Auge zu behalten, braucht er nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine drohende Haltung einnehmen; auch darf er keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper abdecken. Die Schutzarbeit wird abgebrochen und kann nicht bestan- den werden wenn:

  •  - der Hd nicht in der Hand des HF ist;

  •  - der Hd auch beim 4. Hörzeichen inkl. dem Erlaubten nicht ablässt;

  •  - der Hd durch manuelle Einwirkung des HF zum Ablassen gebracht wird;

  •  - der Hd bei einer Angriffsübung versagt oder sich verdrängen lässt (inkl. Fluchtversuch);

  • - der Hd in den Bewachungsphasen den SH angreift und beisst.

 Das Bellen des Hd ist nur am Versteck und in den Bewachungsphasen gestattet.