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Internationale Prüfungsordnung Klasse 2 (IPO) |
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Höchstpunktzahl
100
Verlorensuche
auf einer etwa 600 Schritt langen, mindestens 30 Minuten alten Fremdfährte
mit zwei Gegenständen an 10 Meter langer Fährtenleine oder
freisuchend. Die Fremdfährte enthält zwei rechte Winkel. Der PR
bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf
der Fährte. Die Abgangsstelle der Fährte muss gut gekennzeichnet sein
durch ein Schild, das links von der Abgangsstelle in den Boden gesteckt
wird.
Ausführungsbestimmungen
Der
Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem PR oder Fährtenverantwortlichen
die abzulegenden Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur vom Fährtenleger
gut verwitterte Gebrauchsgegenstände benutzt werden, die der Fährten-
leger mindestens 30 Minuten vorher in der Tasche trug und eine Länge
von 15cm,
Der
Hund hat ruhig und mit tiefer Nase Witterung zu nehmen. Sobald der Hund
zu fährten beginnt, bleibt der HF stehen und lässt die Fährtenleine
durch die Hand gleiten. Er folgt seinem Hund und hat den Abstand von 10
Metern, auch bei Freisuche, beizubehalten. Die Fährtenleine darf, wenn
sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Sobald der
Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF
sofort aufnehmen oder über- zeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen
stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Jegliches Vorgehen
mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das
Verweisen kann stehend, sitzend oder liegend geschehen. Der HF lässt
die Fährtenleine fallen und begibt sich sofort zu seinem Hund. Durch
Hochheben des Gegenstandes zeigt der HF an, dass der Hund gefunden hat.
Hierauf setzt der HF mit seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach
Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem Richter
vorzuzeigen. Es ist statthaft, dass der HF zum Hund tritt, der den
Gegen- stand aufgehoben hat; fehlerhaft ist es, wenn der Hund mit dem
Gegenstand weiterläuft. Die Fährtenleine muss am Brustsuchgeschirr
oder Böttchergeschirr, oder, wenn kein solches verwendet wird, am Hals-
band befestigt werden. Die Freisuche bleibt vorbehalten. Die Verwendung
von Zusatzriemen ist nicht gestattet. Das Führen der Fährtenleine ist
dem HF freigestellt. Das Beriechen der Anzeigetafel ist nicht
fehlerhaft. Kommt der HF mehr als maximale Leinenlänge von der Fährte
ab, erfolgt Abbruch. Verlässt der Hund die Fährte und wird vom HF zurückgehalten,
wird der HF vom PR aufgefordert nachzugehen; im Wiederholungsfall
erfolgt Abbruch.
Bewertung
Fehlerhaftes
Ansetzen, Faseln, häufiges Kreisen an den Winkeln, dauernde
Aufmunterungen, unsauberes Aufnehmen oder Verweisen, Fallenlassen des
Gegenstandes werden mit Punktabstrich bis zu 4 Punkten geahndet.
Wiederholtes Ansetzen, starkes Faseln, Entleeren, Mäusefangen und ähnliches
haben Abstriche bis zu 8 Punkten zur Folge. Für falsch aufgenommene
bzw. falsch verwiesene Gegen- stände können bis 4 Punkte abgezogen
werden. Für jeden nicht gefundenen Gegenstand werden 10 Punkte
abgezogen. Beim Aufnehmen oder Verweisen nicht vom Fährtenleger
ausgelegter Gegenstände werden 4 Punkte abgezogen.
Abteilung
B: Unterordnungsleistungen
Höchstpunktzahl
100
Jede
Einzelleistung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der PR gibt die
Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere wie Wendungen, Halt,
Wechsel der Gangart usw. wird ohne Anweisung des PR ausgeführt. Es ist
jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom PR zu erfragen. Der Übergang
vom Laufschritt zum Langsamschritt muss Zwischenschritte im
Normalschritt gezeigt werden. Die Linkskehrtwendungen sind auf zwei
Arten gestattet. Das Anhalten muss gemäss IPO-Schema gezeigt werden. Zu
den Übungen 5 und 6 müssen die auf dem Platz befindlichen Bringhölzer
verwendet werden. Beim Abrufen des Hundes aus der «Front-» in die «Fuß-
Stellung» kann der Hund in den betreffenden Übungen die Sitzposition
direkt, oder nahe um den HF herum einnehmen.
1.
Leinenführigkeit und Unbefangenheit (10 Punkte) Von der Grundstellung aus hat der am Halsband angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen «Fuß» freudig zu folgen. Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritt. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen.
Im
gewöhnlichen Schritt sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und
Kehrtwendung auszuführen. Die Kehrt- wendung ist vom HF als
Linkskehrtwendung zu zeigen. Nur beim Angehen und beim Wechsel der
Gangart ist dem HF das Hörzeichen «Fuß» gestattet. Bleibt der HF
stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der
HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere
nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine
soll während des Führens in der linken Hand gehalten werden und muss
lose durchhängen. Auf Anweisung des PR geht der HF mit seinem Hund
durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe
mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander
zugbewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hun-
des sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.
2.
Freifolgen (15 Punkte)
Auf
Anordnung des PR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt
sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche und
begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die
Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der
Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die
Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1. Während der HF mit dem
freifolgenden Hund die oben beschriebene Übung ausführt (nicht aber
beim Gehen durch die Gruppe), sind zwei Schüsse (Kaliber 6 - 9 mm)
abzugeben. Der Hund hat sich schussgleichgültig zu verhalten. Zeigt der
Hund sich schussscheu, scheidet er sofort von der Prüfung aus. Zeigt
der Hund auf den Schuss Angriffslust, so ist das bedingt fehlerhaft,
sofern er noch in der Hand des HF steht. Volle Punktzahl kann nur der
schussgleichgültige Hund erhalten.
Ausführungsbestimmungen
Auf
Schussgleichgültigkeit muss besonderer Wert gelegt werden. Die Schüsse
werden aus einer Entfernung von 15 Schritt abgegeben, und zwar zwei Schüsse
im Abstand von etwa 5 Sekunden. Läuft ein Hund auf den Schuss weg, ist
er von der weiteren Prüfung auszuschließen. Glaubt der Richter, bei
einem Hund Schussempfindlichkeit zu erkennen, steht es ihm frei, ihn
durch Abgabe weiterer Schüsse zu erproben. Die Prüfung auf
Schussgleichgültigkeit ist nur bei den Übungen «Freifolgen» und «Ablegen
unter Ablenkun- gen» vorzunehmen.
3.
Sitz aus der Bewegung (5 Punkte)
Von
der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden
Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen
«Sitz» schnell hinzusetzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht
oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und
dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der
HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite
Grundstellung ein. Bleibt der Hund stehen oder legt er sich, so werden
bis zu 3 Punkte abgezogen.
4.
Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Von
der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen «Fuß»
geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen
«Platz» schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und
ohne sich um- zusehen, geht der HF noch 30 Schritt in gerader Richtung
weiter, dreht sich sofort zum Hund um und bleibt still stehen. Auf
Anweisung des PR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller
Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu
setzen. Auf das Hörzeichen «Fuß» hat sich der Hund schnell links
neben seinen HF zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich,
werden bis zu 5 Punkte abgezogen.
5.
Bringen eines 1 Kilogramm schweren Bringholzes auf ebener Erde (10 Punkte)
Der
neben seinem HF frei sitzende Hund hat sofort auf das einmalige Hörzeichen
«Bring» in schneller Gangart auf das vorher etwa 10 Schritt weit
fortgeworfene Bringholz zuzulaufen, es sofort aufzunehmen und seinem HF
in schneller Gang- art zu bringen. Der Hund hat sich dicht vor seinen HF
zu setzen und das Bringholz so lange im Fang zu behalten, bis der HF ihm
nach einer kurzen Pause das Bringholz mit dem Hörzeichen «Aus»
abnimmt. Auf das Hörzeichen «Fuß» hat sich der Hund neben seinen HF
zu setzen; der HF hat solange in Grundstellung zu bleiben.
Bewertung
Lässt
der Hund das Bringholz fallen, spielt oder knautscht er, so werden hierfür
bis zu 4 Punkte abgezogen. Bei Änderung der Grundstellung des HF sind
bis zu 3 Punkte abzuziehen. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0
Punkten zu bewerten.
6.
Bringen eines 650 Gramm schweren Bringholzes im Freisprung über eine 1
Meter hohe und 1,50 Meter
Hörzeichen
«Hopp», «Bring»
Der
HF stellt sich in angemessener Entfernung vor die Hürde, während der
Hund frei neben ihm sitzt. Dann wirft er ein 650 Gramm schweres
Bringholz über die Hürde. Auf das Hörzeichen «Hopp», «Bring» hat
der Hund im Freisprung, ohne die Hürde zu berühren, darüber
zuspringen, das Bringholz sofort aufzunehmen und sich nach dem Rücksprung
dicht vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange im Fang zu
behalten, bis der HF ihm nach einer kurzen Pause den Gegenstand mit dem
Hörzeichen «Aus» abnimmt. Auf das Hörzeichen «Fuß» hat sich der
Hund schnell neben seinen HF zu setzen. Das Hörzeichen «Bring» muss
gegeben werden, bevor der Hund beim Gegenstand ist.
Bewertung
Falls
das vom HF fortgeworfene Bringholz infolge ungeschickten Werfens oder
durch starken Seitenwind weit seitlich fällt, steht es dem HF frei,
nach vorheriger Befragung des PR, das Bringholzzurückzuholen, um es
nochmals zu werfen. Das hat keinen Punktabzug zur Folge. Der HF hat
solange in Grundstellung zu verbleiben, bis dem Hund das Bringholz
abgenommen wurde und er neben seinem HF sitzt. Werden beim Hürdensprung
ohne Veränderung des Standortes des HF Hilfen gegeben, hat dies
Punktabstrich zur Folge. Verlässt der HF den Standort, um den Hund
durch Hilfen zum Sprung zu veranlassen, so sind für den Hin- oder Rücksprung
Punkte abzuziehen. Klopfen an die Hürde, wo- mit das Verlassen des
Standortes verbunden ist, muss als eine so große Hilfe betrachtet
werden, dass der Hin- und Rücksprung nicht gewertet werden können.
Alle Hunde haben das gleiche Hindernis zu überspringen, wenn mehrere
vorhanden sind.
7.
Klettersprung über eine Schrägwand, Höhe 1,60 Meter, Breite 1,50
Meter, und Bringen eines dem
Bewertung
Fallenlassen
des Gegenstandes, Spielen oder Knautschen ist fehlerhaft, hierfür
werden bis zu 4 Punkte abgezogen.
Falls
der vom HF fortgeworfene Gegenstand infolge ungeschickten Werfens oder
durch starken Seitenwind weit seitlich fällt, steht es dem HF frei,
nach vorheriger Befragung des PR den Gegenstand zurückzuholen, um ihn
erneut zu werfen. Das hat keinen Punktabzug zur Folge. Werden beim
Klettersprung ohne Veränderung des Standortes des HF Hilfen gegeben,
hat dies Punktabstrich zur Folge. Verlässt der HF den Standort, um den
Hund durch Hilfen zum Sprung zu veranlassen, so sind für den Hin- oder
Rücksprung Punkte abzuziehen. Klopfen an die Kletter- wand, womit das
Verlassen des Standortes verbunden ist, muss als eine so große Hilfe
angesehen werden, dass der Hin- und Rücksprung nicht gewertet werden
kann. Der HF hat solange in Grundstellung zu bleiben, bis sich der Hund
nach dem Abgeben des Gegenstandes auf das Hörzeichen «Fuss» wieder
links neben seinen HF gesetzt hat. Alle Hunde haben das gleiche
Hindernis zu überspringen, wenn mehrere vorhanden sind. ਔ
8.
Voraussenden mit Hinlegen (10 Punkte)
Auf
Anweisung des PR geht der HF einige Schritte mit seinem frei folgenden
Hund in der ihm angewiesenen Richtung geradeaus. Unter gleichzeitigem
Erheben des Armes gibt er dem Hund das Hörzeichen «Voraus» und bleibt
stehen. Hierauf hat sich der Hund in schneller Gangart mindestens 30
Schritt in der angezeigten Richtung zu entfernen. Auf das Hörzeichen «Platz»
hat sich der Hund sofort hinzulegen. Der HF darf den Arm so lange
richtungweisend hochhalten, bis sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung
des PR holt der HF seinen Hund ab, indem er sich an dessen rechte Seite
be- gibt und das Hörzeichen «Sitz» gibt.
Ausführungsbestimmungen
9.
Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
Vor
Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF
seinen Hund in ungefähr 40 Schritt Entfernung ab, und zwar ohne die Führleine
oder irgendeinen Gegen- stand bei ihm zu lassen. In Sicht des Hundes
bleibend, geht der HF etwa 40 Schritt fort, ohne sich umzusehen, und
bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund hat
solange ohne Einwirkung des HF Liegenzubleiben, bis der andere vorzuführende
Hund seine Übungen 1 bis 7 erfüllt hat. Nach der Übung 7 wird der
abgelegte Hund vom HF abgeholt. Ablauf wie bei Übung 8.
Ausführungsbestimmungen
Der
HF hat auf dem ihm vom PR zugewiesenen Platz innerhalb des Prüfungsgeländes
mit dem Rücken zum Hund solange ruhig zu stehen, bis er vom PR
aufgefordert wird, den Hund abzuholen. Unruhiges Verhalten des HF sowie
andere versteckte Hilfen und zu frühes Aufstehen des Hundes beim
Abholen sind fehlerhaft. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am
Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor
Vollendung der Übung 4 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 m vom
Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der
Hund nach Übung 4 den Platz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der
Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkten. Abteilung C: Schutzdienst
Höchstpunktzahl
100
1.
Revieren nach dem Helfer (5 Punkte)
Auf
einem Gelände von etwa 100 m Länge und etwa 80 m Breite sind an den Längsseiten
6 Verstecke, je 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt. Ein
Schutzhelfer (SH), mit komplettem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock,
befindet sich, für den Hund (Hd) nicht sichtbar im letzten Versteck.
Der Hundeführer (HF) nimmt mit seinem neben ihm frei bei Fuß sitzenden
Hund auf der gedachten Mittellinie in der Höhe des dritten Versteckes,
Aufstellung. Durch Hochhalten eines Armes signalisiert er seine
Bereitschaft zum Beginn der Arbeit. Auf Anweisung des Prüfungsrichters
(PR) beginnt der HF mit der Schutzarbeit. Auf kurze Hör- und
Sichtzeichen mit dem rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden können,
muss sich der Hd schnell vom HF lösen und die Verstecke der Reihe nach
an- und umlaufen. Der HF bewegt sich auf einer gedachten Mittellinie,
die er während des Revierens nach dem SH nicht verlassen darf. Hat der
Hd einen Seitenschlag ausgeführt, kann der HF ihn mit einem kurzen Hörzeichen
zu sich heranrufen und aus der Bewegung heraus mit erneutem, kurzem Hörzeichen
in eine andere Richtung einweisen. Das Hörzeichen für den Rückruf des
Hd kann mit dem Rufnamen des Hd verbunden werden. Der Hd muss sich immer
vor dem HF befinden. Wenn der Hd das letzte Versteck erreicht hat,
bleibt der HF stehen, Hörzeichen sind dann nicht mehr erlaubt.
2.
Stellen und Verbellen (5+ 5 = 10 Punkte)
Der
Hd muss den SH aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hd darf
den SH weder anspringen, noch fassen. Auf Anweisung des PR geht der HF
zu seinem Hd. Auf erneute Anweisung des PR hat sich der HF mit seinem Hd
auf eine Distanz von 1 Schritt zum SH neu in der Grundstellung zu
positionieren. Der HF fordert nun den SH auf, 5 Schritte aus dem
Versteck herauszutreten.
3.
Fluchtversuch des Helfers (20 Punkte)
Auf
Anweisung des PR tritt der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hd aus
dem Versteck, begibt sich auf 5 Schritte Entfernung zum SH, lässt
seinen bewachenden Hd in Sitzstellung zurück und begibt sich erneut zum
Versteck. Auf Anweisung des PR unternimmt der SH einen Fluchtversuch.
Auf ein Hörzeichen des HF muss der Hd gleichzeitig und ohne zu zögern
den Fluchtversuch des SH durch energisches und kräftiges Zufassen
vereiteln. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein
einmaliges Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam
bewachen.
4.
Abwehr des Hundes aus der Bewachungsphase (20 Punkte)
Nach
einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unter- nimmt der SH auf
Anweisung des PR einen Angriff auf den Hd. Ohne Einwirkung des HF und
ohne zu zögern muss sich der Hd durch energisches und kräftiges
Zufassen verteidigen. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der Hund
muss auf ein einmaliges kurzes Hörzeichen ablassen und den SH dicht und
aufmerksam bewachen. Hierauf tritt der HF zu seinem Hd und stellt sich
zum Rückentransport auf. Der Stock wird dem SH nicht abgenommen; er ist
aber vom SH so zu tragen, dass der Hd ihn bis zur Übung 6 nicht sehen
kann.
5.
Rückentransport (5 Punkte)
Anschließend
erfolgt ein Rückentransport des SH über etwa 30 Schritte Distanz. Der
HF fordert den SH auf voranzugehen und geht mit seinen Hd bei Fuss in
einem Abstand von 5 Schritten hinter dem SH nach. Ein kurzes Hörzeichen
beim Angehen ist erlaubt.
6.
Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport (20 Punkte)
Aus
dem Rückentransport erfolgt, ohne anzuhalten, ein Überfall auf den Hd.
Ohne Einwirkung des HF und ohne zögern, muss sich der Hd durch
energisches und kräftiges Zufassen verteidigen. Hat der Hd den Griff
gesetzt, muss der HF am momentanen Standort stehen bleiben. Auf
Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges
kurzes Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen.
Auf Anweisung des PR begibt sich der HF zu seinem Hd, nimmt dem SH den
Stock und stellt sich zum Seitentransport auf. Es erfolgt ein
Seitentransport des SH zum PR über eine Distanz von etwa 20 Schritten.
Ein kurzes Hörzeichen beim Angehen ist erlaubt. Der HF hat an der
rechten Seite des SH zu gehen, so dass der Hd zwischen dem HF und dem SH
ist. Der Hd darf während des Transportes den SH weder anspringen, noch
fassen. Vor dem PR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem PR den
Stock. Der SH verlässt den Platz oder begibt sich ins 6. Versteck.
7.
Angriff auf den Hund aus der Bewegung (20 Punkte)
Der
HF mit seinem Hd wird in die Mitte des Platzes, etwa auf der Höhe des
dritten Versteckes eingewiesen. Der Hd muss frei neben seinem HF sitzen.
Auf Anweisung des PR tritt der mit einem Stock versehene SH im
Laufschritt aus dem 6. Versteck und läuft direkt auf den Hd zu. Sobald
sich der SH auf etwa 30 Schritte dem HF und seinem noch immer frei bei
Fuß sitzenden Hd genähert hat, gibt der HF auf Anweisung des PR seinen
Hd frei. Der HF selbst darf seinen Platz nicht verlassen. Der SH greift
den Hd unter Abgabe von Vertreibungslauten und heftig drohenden
Bewegungen frontal an. Der Hd muss ohne zu zögern durch energisches und
kräftiges Zufassen den Angriff abwehren. Hat der Hd zugefasst, sind ihm
2 Schläge zu verabfolgen. Es sind Schläge auf Keulen, Seitenteile und
den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des PR steht der
SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges kurzes Hörzeichen ablassen und
den SH dicht und aufmerksam bewachen. Auf Anweisung des PR begibt sich
der HF zu seinem Hd, nimmt dem SH den Stock ab und stellt sich zum
Seitentransport auf. Es erfolgt ein Seitentransport des SH zum PR über
eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein kurzes Hörzeichen beim Angehen
ist erlaubt. Der HF hat an der rechten Seite des SH zu gehen, so dass
der Hd zwischen dem HF und dem SH ist. Der Hd darf während des
Transportes den SH weder anspringen noch fassen. Vor dem PR hält die
Gruppe an, der HF übergibt dem PR den Stock. Der SH verlässt den
Platz. Zur und während der Bekanntgabe der Bewertung muss der Hd frei
geführt werden bzw. frei sitzen. Nach der Bewertungsbekanntgabe verlässt
der HF mit seinem frei folgenden Hd den Platz.
Ausführungsbestimmungen
Der
SH muss einen kompletten Schutzarbeitsanzug tragen (Jacke, Hose und
Schutzarm). Es darf nur ein mit einem weichen Material überzogener
Stock (Softstock) verwendet werden. Ab 6 Hunden müssen zwei SH
eingesetzt werden. Der zweite SH wird ab Übung 7 eingesetzt. Das
aufmerksame, enge Umkreisen des SH auch im Ver- steck, ist nicht
fehlerhaft. Setzt der Hd in Übung 3 dem SH vor oder ohne Hörzeichen
des HF nach, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hd
in Übung 7 seinen Standort vor der Anweisung des PR, wird die Übung
mit Mangelhaft bewertet Lässt der Hd in den Beißphasen nach
dreimaligem kurzem Hörzeichen nicht ab, wird die Übung mit Mangelhaft
bewertet. Lässt der Hd nach einem weiteren Hörzeichen, welches auf
Anweisung des PR aus einer Entfernung von 10 Schritten gegeben werden
kann, nicht ab, wird die Schutzarbeit abgebrochen.
Wenn
es für den SH erforderlich ist, den Hd im Auge zu behalten, braucht er
nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine drohende Haltung
einnehmen; auch darf er keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem
Schutzarm seinen Körper abdecken. Die Schutzarbeit wird abgebrochen und
kann nicht bestan- den werden wenn:
Das
Bellen des Hd ist nur am Versteck und in den Bewachungsphasen gestattet.
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