Internationale Prüfungsordnung         Klasse 1 (IPO) 


Abteilung A: Leistungen in der Fährtenarbeit

Höchstpunktzahl 100
Hörzeichen «Such»

Halten der Fährte  

80 Punkte

2 Gegenstände (10+10)

20 Punkte

 Verlorensuche auf einer 350 bis 400 Schritt langen, mindestens 20 Minuten alten HF-Fährte mit zwei Gegenständen an 10 Meter langer Fährtenleine oder freisuchend. Die HF-Fährte enthält zwei rechte Winkel. Der PR bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Abgangsstelle der Fährte muss gut gekennzeichnet sein durch ein Schild, welches links von der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird. Nachdem der HF am Abgang der Fährte einige Zeit verweilt hat, geht er den vom PR vorgeschriebenen Weg und legt den ersten Gegenstand ungefähr in der Mitte des ersten oder zweiten Schenkels ab, ohne seine Gangart zu unterbrechen. Der zweite Gegenstand wird am Ende der Fährte abgelegt. Der Fährtenleger entfernt sich noch einige Schritte in gerader Richtung, um dann abseits der Fährte zurückzukommen. Der HF kann die Fährte von seinem Hund frei oder an der zehn Meter langen Fährtenleine ausarbeiten lassen. Beide Arten werden gleich bewertet. Ist innerhalb von 15 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangsstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, erfolgt Abbruch der Arbeit durch den PR.

 Ausführungsbestimmungen
Der HF hat vor dem Fährtenlegen dem PR die Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur Gebrauchsgegenstände benutzt werden, die eine Länge von 15 cm, eine Breite von 5-6 cm, eine Dicke von 2-3 cm haben.
Die Gegenstände sind dem HF etwa 1/4Stunde vor dem Legen der Fährte auszuhändigen. Während des Legens der Fährte ist der Hund in Deckung abzulegen. Der Fährtengeruch soll beim Ablegen eines Gegenstandes möglichst nicht verändert werden. Der Fährtenleger darf nicht scharren oder stehen bleiben. Die Gegenstände sollen nicht neben, sondern auf die Fährte gelegt werden. Der HF begibt sich zu seinem Hund und bereitet ihn zur Fährtenarbeit vor. Nach Aufruf meldet er sich mit seinem Hund beim PR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmen und Verweisen, ist fehlerhaft. Auf Anweisung des PR wird der Hund langsam und ruhig zur Abgangsstelle geführt und angesetzt. Vor der Fährtenarbeit, während des Ansetzens und der ganzen Fährtenarbeit ist jeglicher Zwang zu vermeiden. Beim Ansetzen ist dem Hund genügend Zeit zur Witterungsnahme zu geben. Es muss alles vermieden werden, was in dem Hund den Drang zum Vorwärtsstürmen erweckt. Der Hund hat ruhig mit tiefer Nase Witterung zu nehmen. Sobald der Hund zu fährten beginnt, bleibt der HF stehen und lässt die vorgeschriebene zehn Meter lange Fährtenleine durch die Hand gleiten. Er folgt seinem Hund und hat den Abstand von etwa 10 Metern auch bei der Freisuche beizubehalten. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend geschehen. Der HF lässt die Fährtenleine durch die Hand gleiten. Er folgt seinem Hund und hat den Abstand von etwa 10 Metern auch bei der Freisuche beizubehalten. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend geschehen. Der HF lässt die Fährtenleine fallen und begibt sich sofort zu seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die Gegenstände dem amtierenden PR vorzuzeigen. Es ist statthaft, dass der HF zum Hund tritt, der den Gegen- stand aufgenommen hat. Fehlerhaft ist das Weiterlaufen des Hundes mit dem Gegenstand. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen und begibt sich sofort zu seinem Hund. Durch Hoch- heben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit seinem Hund die Fährten- arbeit fort. Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die Gegenstände dem amtierenden PR vorzuzeigen. Es ist statthaft, dass der HF zum Hund tritt, der den Gegen- stand aufgenommen hat. Fehlerhaft ist das Weiterlaufen des Hundes mit dem Gegenstand. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen Sie muss am Brustsuchgeschirr oder Böttchergeschirr, oder, wenn kein solches verwendet wird, am Halsband befestigt werden. Die Freisuche bleibt vorbehalten

Die Verwendung von Zusatzriemen ist nicht gestattet. Das Führen der Fährtenleine ist dem HF freigestellt. Das Beriechen oder Anzeigetafel ist nicht fehlerhaft. Kommt der HF mehr als maximale Leinenlänge von

 der Fährte ab, erfolgt Abbruch. Verlässt der Hund die Fährte und wird vom HF zurückgehalten, wird der HF vom PR aufgefordert nachzugehen; im Wiederholungsfall erfolgt Abbruch.

 Bewertung
Fehlerhaftes Ansetzen, Faseln, häufiges Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, unsauberes Aufneh- men oder Verweisen, Fallenlassen des Gegenstandes wer- den mit Punktabstrich bis zu 4 Punkten geahndet. Wieder- holtes Ansetzen, starkes Faseln, Fährten mit vorwiegend hoher Nase, stürmisches Fährten, Entleeren, Mäusefangen und ähnliches haben Abstriche bis zu 8 Punkten zur Folge. Für falsch aufgenommene bzw. falsch verwiesene Gegen- stände können bis 4 Punkte abgezogen werden. Für jeden nicht gefundenen Gegenstand werden 10 Punkte abgezogen. Beim Aufnehmen oder Verweisen nicht vom Fährtenleger ausgelegter Gegenstände werden 4 Punkte abgezogen.  

Abteilung B: Unterordnungsleistungen

Höchstpunktzahl 100
Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung 

Der PR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw., wird ohne Anweisung des PR ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom PR zu erfragen. Der Übergang vom Laufschritt zum Langsamschritt muss Zwischenschritte im Normalschritt gezeigt werden. Die Linkskehrtwendungen sind auf zwei Arten gestattet. Das Anhalten muss gemäss IPO-Schema gezeigt werden. Beim Abrufen des Hundes aus der «Front-» in die «Fuß- Stellung» kann der Hund in den betreffenden Übungen die Sitzposition direkt, oder nahe um den HF herum einnehmen.  

1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit (15 Punkte) 
Hörzeichen «Fuß»
 

Von der Grundstellung aus hat der am Halsband angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen «Fuß» freudig zu folgen. Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15Schrittden Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. Im gewöhnlichen Schritt sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen. Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen «Fuß» gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens in der linken Hand gehalten werden und muss lose durchhängen. Auf Anweisung des PR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zuhalten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.

2. Freifolgen (20 Punkte)
Hörzeichen «Fuß»

Auf Anordnung des PR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.

Während der HF mit dem freifolgenden Hund die oben beschriebene Übung ausführt (nicht aber beim Gehen durch die Gruppe) sind zwei Schüsse (Kaliber 6 - 9 mm) abzugeben. Der Hund hat sich schussgleichgültig zu verhalten. Zeigt sich der Hund schussscheu, scheidet er sofort von der Prüfung aus. Zeigt der Hund auf den Schuss Angriffslust, so ist das bedingt fehlerhaft, sofern er noch in der Hand des HF steht. Volle Punktzahl kann nur der schussgleichgültige Hund erhalten.

 Ausführungsbestimmungen  

Auf Schussgleichgültigkeit muss besonderer Wert gelegt werden. Die Schüsse werden in einer Entfernung von 15 Schritt abgegeben, und zwar zwei Schüsse im Abstand von 5 Sekunden. Läuft der Hund auf den Schuss weg, ist er von der weiteren Prüfung auszuschließen. Glaubt der PR, bei einem Hund Schussempfindlichkeit zu erkennen, steht es ihm frei, ihn durch Abgabe weiterer Schüsse zu erproben. Die Prüfung auf Schussgleichgültigkeit ist nur bei den Übungen «Freifolgen» und «Ablegen unter Ablenkungen vorzunehmen.

 3. Sitzübung (10 Punkte)
Hörzeichen «Sitz»

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen «Sitz» schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich um- sieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund, zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund, anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen.  

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Hörzeichen «Platz», «Hier», «Fuß»

 Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen «Fuß» geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen «Platz» schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch 30 Schritt in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des PR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen «Fuß> hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden bis zu 5 Punkte abgezogen.

 5. Bringen eines dem Hundeführer (HF) gehörenden Gegenstandes auf ebener Erde (10 Punkte)
Hörzeichen «Bring»  

Der neben seinem HF frei sitzende Hund hat auf das einmalige Hörzeichen «Bring» in schneller Gangart auf den vorher etwa 10 Schritt weit weggeworfenen Gegenstand zuzulaufen, diesen sofort aufzunehmen und seinem HF in schneller Gangart zu bringen. Der Hund hat sich dicht vor seinen HF zu setzen und den Gegenstand so lange im Fang zu behalten, bis der HF ihm nach einer kurzen Pause den Gegenstand mit dem Hörzeichen «Aus» abnimmt. Auf das Hörzeichen «Fuß» hat sich der Hund schnell neben seinen HF zu setzen. Neben einem dem HF gehörenden Gegenstand kann auch ein Bringholz verwendet werden. Der HF hat solange in Grundstellung zu bleiben, bis der Hund den Gegenstand abgegeben und sich links neben den HF gesetzt hat.

 Bewertung
Lässt der Hund den Gegenstand fallen, spielt oder knautscht er, so werden hierfür bis zu 4 Punkte abgezogen. Bei Änderungen der Grundstellung des HF sind bis zu 3 Punkte zu kürzen.

Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

6. Bringen eines dem Hundeführer (HF) gehörenden Gegenstandes im Freisprung über eine 1 m hohe und
 1,5 m breite Buschhürde (15 Punkte)

Hörzeichen «Hopp», «Bring»
Der HF stellt sich in angemessener Entfernung vor die Hürde, während der Hund frei neben ihm sitzt. Neben einem dem HF gehörenden Gegenstand kann er auch ein Bringholz über die Hürde werfen. Auf das Hörzeichen «Hopp», «Bring» hat der Hund im Freisprung, ohne die Hürde zu berühren, darüber zuspringen, den Gegenstand sofort aufzunehmen und sich nach dem Rücksprung dicht vor seinen HF zu setzen und den Gegenstand so lange im Fang zu behalten, bis der HF ihm nach einer kurzen Pause den Gegenstand mit dem Hörzeichen «Aus» abnimmt. Auf das Hörzeichen «Fuß» hat sich der Hund schnell neben seinen HF zu setzen. Das Hörzeichen «Bring» muss gegeben werden, bevor der Hund beim Gegenstand ist.

Bewertung

Für leichtes Streifen können bis 2 Punkte, für starkes Streifen und leichtes Aufsetzen bis 3 Punkte, für starkes Auf- setzen, Fallenlassen des Gegenstandes, Spielen oder Knautschen bis 4 Punkte abgezogen werden.  

Sprung einwandfrei und Bringen ohne Fehler

15 P.

Hinsprung ausgeführt, Rücksprung verweigert, Gegenstand ohne Beanstandung gebracht

8 P.

Hinsprung nicht ausgeführt, Rücksprung ohne Beanstandung, Gegenstand gebracht

 8 P.

Hin- und Rücksprung ausgeführt, Gegenstand nicht gebracht

8 P.

Hin- und Rücksprung nicht ausgeführt, Gegenstand gebracht

0 P.

Hinsprung ausgeführt, ohne Rücksprung, Gegenstand nicht gebracht. 

0 P.

Falls der vom HF fortgeworfene Gegenstand infolge ungeschickten Werfens oder durch starken Seitenwind weit seitlich fällt, steht es dem HF frei, nach vorheriger Befragung des PR, den Gegenstand zurückzuholen, um ihn nochmals zu werfen. Das hat keinen Punktabzug zur Folge. Werden beim Hürdensprung ohne Veränderung des Standortes des HF Hilfen gegeben, hat dies Punktabstrich zur Folge. Verlässt der HF den Standort, um den Hund durch Hilfen zum Sprung zu veranlassen, so sind für den Hin- oder Rücksprung Punkte abzuziehen. Klopfen an die Hürde, wo- mit das Verlassen des Standortes verbunden ist, muss als eine so große Hilfe betrachtet werden, dass der Hin- und Rücksprung nicht gewertet werden kann. Der HF hat solange in Grundstellung zu bleiben, bis sich der Hund nach dem Abgeben des Gegenstandes auf das Hörzeichen «Fuß» wieder links schnell neben seinen HF gesetzt hat. Alle Hunde haben das gleiche Hindernis zu überspringen, wenn mehrere vorhanden sind.  

7. Voraussenden mit Hinlegen (10 Punkte)
 Hörzeichen «Voraus», «Platz», «Sitz»

Auf Anweisung des Richters geht der HF einige Schritte mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen Richtung geradeaus. Unter gleichzeitigem Erheben des Armes gibt er dem Hund das Hörzeichen «Voraus» und bleibt stehen. Der Hund hat sich in schneller Gangart mindestens 25 Schritt in der angezeigten Richtung zu entfernen. Auf das Hörzeichen «Platz» hat sich der Hund sofort hinzulegen. Der HF darf den Arm so lange richtungweisend hochhalten, bis sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des Richters holt der HF seinen Hund ab, indem er sich an dessen rechte Seite begibt und das Hörzeichen «Sitz» gibt

 

Ausführungsbestimmungen
Wiederholtes Erheben des Armes ist nicht gestattet. Der Hund hat sich in gerader Richtung zu entfernen, doch ist ein geringes Abweichen nicht fehlerhaft. Starkes seitliches Ab- weichen, zu kurze Entfernung, zögerndes und vorzeitiges Hinlegen, Aufstehen des Hundes beim Abholen durch den HF haben Punktabzug zur Folge

 8. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen «Platz», «Sitz»

Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund in etwa 40 Schritt Entfernung ab, und zwar ohne die Führleine oder sonst irgendeinen Gegen- stand bei ihm zu belassen. In Sicht des Hundes bleibend, geht der HF etwa 40 Schritt weg, ohne sich umzusehen, und bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet ruhig stehen. Der Hund hat so lange ohne jegliche Einwirkung des HF Liegenzubleiben, bis der andere vorzuführende Hund die Übungen 1 bis 6 erfüllt hat. Nach der Übung 6 wird der abgelegte Hund abgeholt. Ablauf wie bei Übung 7.

 Ausführungsbestimmungen

Der HF hat auf dem ihm vom Richter angewiesenen Platz innerhalb des Prüfungsgeländes mit dem Rücken zum Hund so lange ruhig zu stehen, bis er vom Richter aufgefordert wird, den Hund abzuholen. Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen und zu frühes Aufstehen des Hundes beim Abholen sind fehlerhaft. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich ein Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der Hund nach Übung 3 den Platz, erhält er eine Teilbewertung; kommt der Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkten.

 Abteilung C: Schutzdienst

 Höchstpunktzahl 100
1. Revieren nach dem Helfer (5 Punkte)

 Auf einem Gelände von etwa 100 m Länge und etwa 80 m Breite sind an den Längsseiten 6 Verstecke, je 3 Verstecke auf jeder Seite, gestaffelt aufgestellt. Ein Schutzhelfer (SH), mit komplettem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock, befindet sich, für den Hund (Hd) nicht sichtbar im letzten Versteck. Der Hundeführer (HF) nimmt mit seinem neben ihm frei bei Fuß sitzenden Hund auf der gedachten Mittellinie in der Höhe des fünften Versteckes, Aufstellung. Durch Hochhalten eines Armes signalisiert er seine Bereitschaft zum Beginn der Arbeit. Auf Anweisung des Prüfungsrichters (PR) beginnt der HF mit der Schutzarbeit. Auf kurze Hör- und Sichtzeichen mitdem rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden können, muss sich der Hd schnell vom HF lösen und die Verstecke der Reihe nach an- und umlaufen. Der HF bewegt sich auf einer gedachten Mittellinie, die er während des Revierens nach dem SH nicht verlassen darf. Hat der Hd einen Seitenschlag ausgeführt, kann der HF ihn mit einem kurzen Hörzeichen Bereitschaft zum Beginn der Arbeit. Auf Anweisung des Prüfungsrichters (PR) beginnt der HF mit der Schutzarbeit. Auf kurze Hör- und Sichtzeichen mit dem rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden können, muss sich der Hd schnell vom HF lösen und die Verstecke der Reihe nach an- und umlaufen. Der HF bewegt sich auf einer gedachten Mittellinie, die er während des Revierens nach dem SH nicht verlassen darf. Hat der Hd einen Seitenschlag ausgeführt, kann der HF ihn mit einem kurzen Hörzeichen zu sich heranrufen und aus der Bewegung heraus mit erneutem, kurzem Hörzeichen in eine andere Richtung einweisen. Das Hörzeichen für den Rückruf des Hd kann mit dem Rufnamen des Hd verbunden werden. Der Hd muss sich immer vor dem HF befinden. Wenn der Hd das letzte Versteck erreicht hat, bleibt der HF stehen, Hörzeichen sind dann nicht mehr erlaubt.

 2. Stellen und Verbellen (10 + 10 = 20 Punkte)
Der Hd muss den SH aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hd darf den SH weder anspringen, noch fassen. Auf Anweisung des PR geht der HF zu seinem Hd. Auf erneute Anweisung des PR hat sich der HF mit seinem Hd auf eine Distanz von 1 Schritt zum SH neu in der Grundstellung zu positionieren. Der HF fordert nun den SH auf, 5 Schritte aus dem Versteck herauszutreten.

 3. Fluchtversuch des Helfers (25 Punkte)  

Auf Anweisung des PR tritt der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hd aus dem Versteck, begibt sich auf 5 Schritte Entfernung zum SH, lässt seinen bewachenden Hd in Sitzstellung zurück und begibt sich erneut zum Versteck. Auf Anweisung des PR unternimmt der SH einen Fluchtversuch. Auf ein Hörzeichen des HF muss der Hd gleichzeitig und ohne zu zögern den Fluchtversuch des SH durch energisches und kräftiges Zufassen vereiteln. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen.  

4. Abwehr des Hundes aus der Bewachungsphase (25 Punkte)  

Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unter- nimmt der SH auf Anweisung des PR einen Angriff auf den Hd. Ohne Einwirkung des HF und ohne zu zögern muss sich der Hd durch energisches und kräftiges Zufassen verteidigen. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges kurzes Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen. Hierauf tritt der HF zu seinem Hd und nimmt ihn bei Fuß. Der Stock wird dem SH nicht abgenommen.

 5. Angriff auf den Hund aus der Bewegung (25 Punkte)

 

Der HF mit seinem Hd wird in die Mitte des Platzes, etwa auf der Höhe des dritten Versteckes eingewiesen. Der Hd muss neben seinem HF sitzen und kann am Halsband gehalten werden. Auf Anweisung des PR tritt der mit einem Stock versehene SH im Normalschritt aus dem 6. Versteck und geht direkt auf den Hd zu. Sobald sich der SH auf etwa 30 Schritte dem HF und seinem bei Fuß sitzenden Hd genähert hat, gibt der HF auf Anweisung des PR seinen Hd frei. Der HF selbst darf seinen Platz nicht verlassen. Der SH greift den Hd unter Abgabe von Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Der Hund muss ohne zu zögern durch energisches und kräftiges Zufassen den Angriff abwehren.

Hat der HD zugefasst, sind ihm 2 Schläge zu verabfolgen. Es sind Schläge auf Keulen, Seitenteile und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des PR steht der SH still. Der Hd muss auf ein einmaliges kurzes Hörzeichen ablassen und den SH dicht und aufmerksam bewachen. Auf Anweisung des PR begibt sich der HF zu seinem Hd, nimmt dem SH den Stock ab und stellt sich zum Seitentransport auf. Es erfolgt ein Seitentransport des SH zum PR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein kurzes Hörzeichen beim Angehen ist erlaubt. Der HF hat an der rechten Seite des SH zu gehen, so dass der Hd zwischen dem HF und dem SH ist. Der Hd darf während des Transportes den SH weder anspringen noch fassen. Vor dem PR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem PR den Stock. Der SH verlässt den Platz. Zur und während der Bekanntgabe der Bewertung muss der Hd frei geführt werden bzw. frei sitzen. Nach der Bewertungsbekanntgabe verlässt der HF mit seinem frei folgenden Hd den Platz.

 Ausführungsbestimmungen  

Der SH muss einen kompletten Schutzarbeitsanzug tragen (Jacke, Hose und Schutzarm). Es darf nur ein mit einem weichen Material überzogener Stock (Softstock) verwendet werden. Ab 6 Hunden müssen zwei SH eingesetzt werden. Der zweite SH wird ab Übung 5 eingesetzt. Das aufmerksame, enge Umkreisen des SH auch im Ver- steck, ist nicht fehlerhaft. Setzt der Hd in Übung 3 dem SH vor oder ohne Hörzeichen des HF nach, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hd in Übung 5 seinen Standort vor der Anweisung des PR, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet Lässt der Hd in den Beißphasen nach dreimaligem kurzen Hörzeichen nicht ab, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet. Lässt der Hd nach einem weiteren Hörzeichen, welches auf Anweisung des PR aus einer Entfernung von 10 Schritten gegeben werden kann, nicht ab, wird die Schutzarbeit abgebrochen.

Wenn es für den SH erforderlich ist, den Hd im Auge zu behalten, braucht er nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine drohende Haltung einnehmen; auch darf er keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper abdecken. Die Schutzarbeit wird abgebrochen und kann nicht bestanden werden wenn:

  • - der Hd nicht in der Hand des HF ist;

  • - der Hd auch beim 4. Hörzeichen inkl. dem Erlaubten nicht ablässt;

  • - der Hd durch manuelle Einwirkung des HF zum Ablassen gebracht wird;

  • - der Hd bei einer Angriffsübung versagt oder sich verdrängen lässt (inkl. Fluchtversuch);

  • - der Hd in den Bewachungsphasen den SH angreift und beißt.

Das Bellen des Hundes ist nur am Versteck und in den Bewachungsphasen gestattet.