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FÄHRTENHUNDPRÜFUNG STUFE 1 (FH1) |
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1.
Allgemeines
Es
ist zwingend, dass es sich bei den Fährtenlegern um
verantwortungsbewusste Personen handelt, die im Vorfeld eine besondere
Schulung genossen haben. Da der Prüfungsrichter bei der Art der Prüfung
im Regelfall nicht mitgehen kann, sind Fährtenskizze etc. vom Fährtenleger
zu erstellen. Er hat auch darauf zu achten, da8 die Verleitungsfährte
ordnungsgemäß 30 Minuten später wird.
2.
Zulassungsbestimmungen Zur
FH- Prüfung Stufe 1 können auch Hunde zugelassen werden, die 1 keine
VPG 1-Prüfung, aber eine Begleithundprüfung
(BH) abgelegt und bestanden haben. In diesem Fall wird kein
Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht-, Zuchtschau- und Körordnung
der Rassehunde- Zuchtvereine vergeben.
Der
Hd hat seine Fährtensicherheit auf einer 1000 - 1400 Schritte
langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte, die sechs dem
Gelände angepasste Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und einen
Bogen aufweisen mu8, zu zeigen. Die Fährte wird mindestens zweimal von
einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinander liegenden Punkten
geschnitten.
Auf
der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen vier mit der
Witterung des Fährtenlegers gut versehene (max. 10 cm lang, 3 cm breit
und 1 cm dick). Sogenannte "Suchpäckchen" sind nicht
gestattet. Diese Gegenstände sind vom Hund zu finden und aufzunehmen
oder zu verweisen. Vor
Beginn der Übung hat der HF dem Richter zu melden, ob sein Hd den
Gegenstand aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmer. und
Verweisen, ist fehlerhaft. Der
HF lässt den Hd nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine fährten.
Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen
wird, durchhängen.
4.
Das Legen der Fährten
Der
dem Hd fremde Fährtenleger hat für den LR eine Geländeskizze zu
fertigen. Der Verlauf der Fährte ist mit dem LR bzw. dem Fährtenbeauftragten
anhand von Geländemerkmalen, wie einzelstehende Bäume, Leitungsmasten,
Hütten usw. abzusprechen. Vor
dem Legen der Fährte zeigt der Fährtenleger dem Richter/ Fährtenbeauftragten
die erforderlichen Gegenstände. Diese muss der Fährtenleger mindestens
eine halbe Stunde bei sich gehabt haben, damit sie gut verwittert sind.
Die Gegenstände dürfen die vorgeschriebene Größe nicht überschreiten
und sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben.
Der
Abgang befindet sich in einer Fläche von 20 x 20 m, die nur vom Fährtenleger
betreten wird. Ein Betreten durch dritte Personen ist zu vermeiden. Der
Fährtenleger steckt in einem Abstand von 20 Schritten zwei
Markierungspfähle, zwischen denen sich die Startlinie befindet, in den
Boden. Direkt von der Startlinie oder von einer der zwei Markierungen
geht der Fährtenleger um einen Identifikationsgegenstand abzulegen.
Dieser markiert den eigentlichen Abgang der Fährte. Der
Identifikationsgegenstand ist von der Beschaffenheit und der Größe
gleich, wie die Gegenstände auf der Fährte, er wird in der Bewertung
jedoch nicht berücksichtigt. Der
Fährtenleger bleibt kurz stehen, wenn er den Identifikationsgegenstand
abgelegt hat. Die Fährte wird in normaler Gangart gelegt.
Die
Gegenstände sind in unregelmäßigem Abstand auf die Fährte zu legen.
Der erste Gegenstand darf nicht unter zweihundertfünfzig Schritt von
der Abgangsstelle entfernt liegen. Der siebte und letzte Gegenstand wird
am Schluß der Fährte abgelegt. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände auf
den Winkel oder in dessen unmittelbare Nähe zu legen. Sie sollen nicht
neben, sondern auf die Fährte gelegt werden. Die Stellen, wo die
Gegenstände niedergelegt werden, bezeichnet der Fährtenleger in der
Skizze mit einem Kreuz. Es ist streng darauf zu achten, dass die Fährte
auf wechselndem Boden gelegt wird. Die Fährte muss so gelegt werden,
dass sie der Wirklichkeit entspricht, daher ist jedes Schema zu
vermeiden.
Dreißig
Minuten nach Fährtenlegung erhält eine zweite, dem Hd fremde Person,
den Auftrag, in Absprache und auf Anweisung des Fährtenlegers die Fährte
durch eine Verleitungsfährte mindestens dreimal zu schneiden. 5.
Das Ausarbeiten der Fährte Der Hund hat vom Ansatz ruhig die Witterung aufzunehmen und mit dem Kommando "Such" mit der Fährtenarbeit zu beginnen.
Die
Suchart (Freisuche oder an der Fährtenleine) zum Erstöbern des
Identifikationsgegenstandes ist dem HF freigestellt. Die Zeit zur
Aufnahme der Fährtenarbeit beim Abgang ist auf 3 Minuten begrenzt. Es
ist dem HF freigestellt, an welcher Stelle der Startlinie er seinen Hund
zum Erstöbern des Identifikationsgegenstandes einsetzt. Er darf die
Startlinie jedoch erst übertreten, wenn die zehn Meter lange Fährtenleine
ausgelaufen ist bzw. wenn sich der Hd bei einer Freisuche um den
entsprechenden Abstand von ca. 10 Metern von ihm entfernt hat. Der HF
darf seinen Hd durch Sicht- und/oder Hörzeichen bei dem Erstöbern des
Identifikationsgegenstandes unterstützen.
Kommt
der Hd hinter dem Identifikationsgegenstand auf die Fährte und nimmt
diese sicher auf, hat der HF seinem Hd zu folgen. In diesem Fall ist die
Fährtenarbeit so fortzusetzen, wie der Hd zu fährten begonnen hat
(frei oder an der Fährtenleine). Findet der Hd den
Identifikationsgegenstand, begibt sich der HF dorthin und setzt seinen
Hd dort zum Ausarbeiten der Fährte an. Er darf ggf. eine Fährtenleine
am Halsband oder Suchgeschirr befestigen.
Der
Hd soll an der Abgangsstelle ausgiebig Witterung nehmen können. Er mu8
so ausgebildet sein, dass er ruhig, ohne Einwirkung des HF die
Abgangsstelle gründlich abwittert. Auf keinen Fall soll der HF mit der
Hand den Drang zum Vorwärtsstürmen wecken. Ein erneutes Ansetzen ist
nicht erlaubt.
Sobald
der Hd zu fährten beginnt, bleibt der HF stehen und lässt die
vorgeschriebene zehn Meter lange Fährtenleine durch die Hand gleiten.
Die am Halsband oder bei Benutzung eines Suchgeschirrs an diesem
befestigte Fährtenleine darf über den Rücken, seitlich vom Hd oder
zwischen dessen Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden.
Die
Fährte soll ruhig ausgearbeitet werden, so dass der HF im Schritt
folgen kann. Der HF folgt seinem Hd in einem Abstand von etwa zehn
Metern, der auch bei der Freisuche beizubehalten ist. Stöf3t der Hd auf
einen Gegenstand, so hat er ihn sofort aufzunehmen oder überzeugend zu
verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch
zum HF kommen. Bringt der Hd, hat der HF dem Hd nicht entgegenzugehen.
Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand ist fehlerhaft. Das Verweisen kann
sitzend, liegend, stehend oder im Wechsel geschehen.
Der
HF hat sich sofort zu seinem Hd zu begeben und den Gegenstand nach
Hochheben an sich zu nehmen. Der HF lobt den Hd und lässt ihn sofort
weiter fährten. Stößt der Hd der Fährte auf einen Gegenstand, der
nicht vom Fährtenleger ausgelegt wurde, so darf er ihn weder aufnehmen
noch verweisen. Wenn der Hd von der Fährte auf die Verleitungsfährte
überwechselt und dieser mehr als eine Leinenlänge folgt, muf3 die Fährtenarbeit
abgebrochen werden.
Dem
LR ist es erlaubt, dem HF Hilfestellungen zu geben, wenn der Hd
besondere Schwierigkeiten nicht bewältigen kann, die geländemäßig
bedingt sind (z.B. große Wasserlachen, Gräben). Punktabzug hierfür
erfolgt nicht.
Dem
HF ist es erlaubt, nach Rücksprache mit dem LR, die Fährtenarbeit kurz
zu unterbrechen, wenn er glaubt, dass er oder sein Hund aus Gründen der
körperlichen Verfassung und der Witterungsbedingungen (z.B. gro8e
Hitze) eine kurze Pause benötigen. Auch hierfür erfolgt kein
Punktabzug. Das erneute Ansetzen zum Fährten wird nicht als Neuansatz
im Sinne der Prüfungsordnung gewertet. Die in Anspruch genommenen
Pausen gehen zu Lasten der zur Verfügung stehenden Gesamtzeit. Dem
Hundeführer ist es erlaubt, während einer Pause oder am Gegenstand
seinem Hd Kopf, Augen und Nase zu reinigen. Dafür kann er während der
Fährtenarbeit ein nasses Tuch bzw. einen nassen Schwamm mit sich führen.
Die Hilfsmittel sind dem LR vor Beginn der Fährte zu zeigen. Weitere
Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Jegliche
körperliche Hilfe (z.B. Leinenruck) oder deutliche verbale Hilfen
(Zusatzkommando zum Fährten) sind durch den HF zu unterlassen und können
zum Abbruch führen.
Bewertung:
Die
Höchstpunktzahl 100 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hd die ihn
gelegte Fährte von Anfang bis Ende durchweg im Schritt ausgearbeitet
und alle vier Gegenstände aufgenommen oder verwiesen hat. Alle Winkel
müssen sicher ausgearbeitet werden. Der Hd darf sich von den
Verleitungsfährten nicht beeinflussen lassen. Für jeden nicht
gefundenen Gegenstand werden 3 Punkte bzw. 2 Punkte für den letzten
Gegenstand abgezogen. Aufnehmen und Verweisen ist fehlerhaft. Für den
falsch aufgenommenen bzw. verwiesenen Gegenstand werden 1,5 Punkte
abgezogen.
Beim
Bringen oder Verweisen nicht vom Fährtenleger ausgelegter Gegenstände
werden 1,5 Punkte abgezogen.
Hindert
der HF den Hd am Verlassen der Fährte, so ergeht eine Anweisung des LR
an den HF seinem Hd zu folgen. Die Fährtenarbeit ist abzubrechen, wenn
der Hd die Fährte um mehr als eine Leinenlänge bzw. bei der Freisuche
mehr als 10 Meter verlä8t oder der HF die Anweisung des LR zum
Nachgehen nicht befolgt. 6.
Vergabe des Ausbildungskennzeichens Fährtenhund Stufe 2 (FH2) Das
Ausbildungskennzeichen FH 1 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund
mindestens 70 Punkte erreicht hat Als
Bewertung werden vergeben:
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FÄHRTENHUNDPRÜFUNG STUFE 2 (FH2) |
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1.
Allgemeines Es
ist zwingend, dass es sich bei den Fährtenlegern um
verantwortungsbewusste Personen handelt, die im Vorfeld eine besondere
Schulung genossen haben. Da der Prüfungsrichter bei der Art der Prüfung
im Regelfall nicht mitgehen kann, sind Fährtenskizze etc. vom Fährtenleger
zu erstellen. Er hat auch darauf zu achten, da8 die Verleitungsfährte
ordnungsgemäß 1/2 Stunde vor Ausarbeitung gelegt wird.
2.
Zulassungsbestimmungen Zur
FH- Prüfung Stufe 2 können auch Hunde zugelassen werden, die vor der
FH1-Prüfung zwar keine VPG 1 Prüfung, aber eine Begleithundprüfung
(BH) abgelegt und bestanden haben. In diesem Fall wird kein
Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht-, Zuchtschau- und Körordnung
der Rassehunde- Zuchtvereine vergeben.
Der
Hd hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 2.000 Schritte
langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte, die sieben dem
Gelände angepasste Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und einen
Bogen aufweisen mu8, zu zeigen. Die Fährte wird mindestens zweimal von
einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinanderliegenden Punkten
geschnitten. Auf
der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen sieben mit der
Witterung des Fährtenlegers gut versehene (max. 10 cm lang, 3 cm breit
und 1 cm dick). Sogenannte "Suchpäckchen" sind nicht
gestattet. Diese Gegenstände sind vom Hund zu finden und aufzunehmen
oder zu verweisen.
Vor
Beginn der Übung hat der HF dem Richter zu melden, ob sein Hd den
Gegenstand aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmer. und
Verweisen, ist fehlerhaft. Der
HF lässt den Hd nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine fährten.
Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen
wird, durchhängen.
4.
Das Legen der Fährten
Der
dem Hd fremde Fährtenleger hat für den LR eine Geländeskizze zu
fertigen. Der Verlauf der Fährte ist mit dem LR bzw. dem Fährtenbeauftragten
anhand von Geländemerkmalen, wie einzelstehende Bäume, Leitungsmasten,
Hütten usw. abzusprechen. Vor
dem Legen der Fährte zeigt der Fährtenleger dem Richter/ Fährtenbeauftragten
die erforderlichen Gegenstände. Diese muss der Fährtenleger mindestens
eine halbe Stunde bei sich gehabt haben, damit sie gut verwittert sind.
Die Gegenstände dürfen die vorgeschriebene Größe nicht überschreiten
und sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben.
Der
Abgang befindet sich in einer Fläche von 20 x 20 m, die nur vom Fährtenleger
betreten wird. Ein Betreten durch dritte Personen ist zu vermeiden. Der
Fährtenleger steckt in einem Abstand von 20 Schritten zwei
Markierungspfähle, zwischen denen sich die Startlinie befindet, in den
Boden. Direkt von der Startlinie oder von einer der zwei Markierungen
geht der Fährtenleger um einen Identifikationsgegenstand abzulegen.
Dieser markiert den eigentlichen Abgang der Fährte. Der
Identifikationsgegenstand ist von der Beschaffenheit und der Größe
gleich, wie die Gegenstände auf der Fährte, er wird in der Bewertung
jedoch nicht berücksichtigt. Der
Fährtenleger bleibt kurz stehen, wenn er den Identifikationsgegenstand
abgelegt hat. Die Fährte wird in normaler Gangart gelegt.
Die
Gegenstände sind in unregelmäßigem Abstand auf die Fährte zu legen.
Der erste Gegenstand darf nicht unter zweihundertfünfzig Schritt von
der Abgangsstelle entfernt liegen. Der siebte und letzte Gegenstand wird
am Schluss der Fährte abgelegt. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände auf
den Winkel oder in dessen unmittelbare Nähe zu legen. Sie sollen nicht
neben, sondern auf die Fährte gelegt werden. Die Stellen, wo die
Gegenstände niedergelegt werden, bezeichnet der Fährtenleger in der
Skizze mit einem Kreuz. Es ist streng darauf zu achten, dass die Fährte
auf wechselndem Boden gelegt wird. Die Fährte muss so gelegt werden,
dass sie der Wirklichkeit entspricht, daher ist jedes Schema zu
vermeiden.
Dreißig
Minuten vor der Ausarbeitung erhält eine zweite, dem Hd fremde Person,
den Auftrag, in Absprache und auf Anweisung des Fährtenlegers die Fährte
durch eine Verleitungsfährte mindestens zweimal zu schneiden. 5.
Das Ausarbeiten der Fährte
Die
durch den Fährtenleger markierte Startlinie wird dem HF durch den LR
bekannt gegeben. Mit der Startlinie ist nicht unbedingt die Richtung
der ersten Fährtengeraden festgelegt. Von dem Identifikationsgegenstand
kann die Fährte geradeaus, nach rechts, links, aber auch schräg
verlaufen. Es ist nur darauf zu achten dass der erste Schenkel der Fährte
nicht die Startlinie kreuzen darf.
Die
Suchart (Freisuche oder an der Fährtenleine) zum Erstöbern des
Identifikationsgegenstandes ist dem HF freigestellt. Die Zeit zur
Aufnahme der Fährtenarbeit beim Abgang ist auf 3 Minuten begrenzt. Es
ist dem HF freigestellt, an welcher Stelle der Startlinie er seinen Hund
zum Erstöbern des Identifikationsgegenstandes einsetzt. Er darf die
Startlinie jedoch erst übertreten, wenn die zehn Meter lange Fährtenleine
ausgelaufen ist bzw. wenn sich der Hd bei einer Freisuche um den
entsprechenden Abstand von ca. 10 Metern von ihm entfernt hat. Der HF
darf seinen Hd durch Sicht- und/oder Hörzeichen bei dem Erstöbern des
Identifikationsgegenstandes unterstützen.
Kommt
der Hd hinter dem Identifikationsgegenstand auf die Fährte und nimmt
diese sicher auf, hat der HF seinem Hd zu folgen. In diesem Fall ist die
Fährtenarbeit so fortzusetzen, wie der Hd zu fährten begonnen hat
(frei oder an der Fährtenleine). Findet der Hd den
Identifikationsgegenstand, begibt sich der HF dorthin und setzt seinen
Hd dort zum Ausarbeiten der Fährte an. Er darf ggf. eine Fährtenleine
am Halsband oder Suchgeschirr befestigen.
Der
Hd soll an der Abgangsstelle ausgiebig Witterung nehmen können. Er mu8
so ausgebildet sein, dass er ruhig, ohne Einwirkung des HF die
Abgangsstelle gründlich abwittert. Auf keinen Fall soll der HF mit der
Hand den Drang zum Vorwärtsstürmen wecken. Ein erneutes Ansetzen ist
nicht erlaubt.
Sobald
der Hd zu fährten beginnt, bleibt der HF stehen und lässt die
vorgeschriebene zehn Meter lange Fährtenleine durch die Hand gleiten.
Die am Halsband oder bei Benutzung eines Suchgeschirrs an diesem
befestigte Fährtenleine darf über den Rücken, seitlich vom Hd oder
zwischen dessen Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden.
Die
Fährte soll ruhig ausgearbeitet werden, so dass der HF im Schritt
folgen kann. Der HF folgt seinem Hd in einem Abstand von etwa zehn
Metern, der auch bei der Freisuche beizubehalten ist. Stöf3t der Hd auf
einen Gegenstand, so hat er ihn sofort aufzunehmen oder überzeugend zu
verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch
zum HF kommen. Bringt der Hd, hat der HF dem Hd nicht entgegenzugehen.
Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand ist fehlerhaft. Das Verweisen kann
sitzend, liegend, stehend oder im Wechsel geschehen.
Der
HF hat sich sofort zu seinem Hd zu begeben und den Gegenstand nach
Hochheben an sich zu nehmen. Der HF lobt den Hd und lässt ihn sofort
weiter fährten. Stößt der Hd der Fährte auf einen Gegenstand, der
nicht vom Fährtenleger ausgelegt wurde, so darf er ihn weder aufnehmen
noch verweisen. Wenn der Hd von der Fährte auf die Verleitungsfährte
überwechselt und dieser mehr als eine Leinenlänge folgt, muf3 die Fährtenarbeit
abgebrochen werden.
Dem
LR ist es erlaubt, dem HF Hilfestellungen zu geben, wenn der Hd
besondere Schwierigkeiten nicht bewältigen kann, die geländemäßig
bedingt sind (z.B. große Wasserlachen, Gräben). Punktabzug hierfür
erfolgt nicht.
Dem
HF ist es erlaubt, nach Rücksprache mit dem LR, die Fährtenarbeit kurz
zu unterbrechen, wenn er glaubt, dass er oder sein Hund aus Gründen der
körperlichen Verfassung und der Witterungsbedingungen (z.B. gro8e
Hitze) eine kurze Pause benötigen. Auch hierfür erfolgt kein
Punktabzug. Das erneute Ansetzen zum Fährten wird nicht als Neuansatz
im Sinne der Prüfungsordnung gewertet. Die in Anspruch genommenen
Pausen gehen zu Lasten der zur Verfügung stehenden Gesamtzeit. Dem
Hundeführer ist es erlaubt, während einer Pause oder am Gegenstand
seinem Hd Kopf, Augen und Nase zu reinigen. Dafür kann er während der
Fährtenarbeit ein nasses Tuch bzw. einen nassen Schwamm mit sich führen.
Die Hilfsmittel sind dem LR vor Beginn der Fährte zu zeigen. Weitere
Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Jegliche
körperliche Hilfe (z.B. Leinenruck) oder deutliche verbale Hilfen
(Zusatzkommando zum Fährten) sind durch den HF zu unterlassen und können
zum Abbruch führen.
Bewertung:
Die
Höchstpunktzahl 100 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hd die ihn
gelegte Fährte von Anfang bis Ende durchweg im Schritt ausgearbeitet
und alle sieben Gegenstände aufgenommen oder verwiesen hat. Alle Winkel
müssen sicher ausgearbeitet werden. Der Hd darf sich von den
Verleitungsfährten nicht beeinflussen lassen. Für jeden nicht
gefundenen Gegenstand werden 3 Punkte bzw. 2 Punkte für den letzten
Gegenstand abgezogen. Aufnehmen und Verweisen ist fehlerhaft. Für den
falsch aufgenommenen bzw. verwiesenen Gegenstand werden 1,5 Punkte
abgezogen.
Beim
Bringen oder Verweisen nicht vom Fährtenleger ausgelegter Gegenstände
werden 1,5 Punkte abgezogen.
Hindert
der HF den Hd am Verlassen der Fährte, so ergeht eine Anweisung des LR
an den HF seinem Hd zu folgen. Die Fährtenarbeit ist abzubrechen, wenn
der Hd die Fährte um mehr als eine Leinenlänge bzw. bei der Freisuche
mehr als 10 Meter verlä8t oder der HF die Anweisung des LR zum
Nachgehen nicht befolgt. 6.
Vergabe des Ausbildungskennzeichens Fährtenhund Stufe 2 (FH2) Das
Ausbildungskennzeichen FH 2 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund
mindestens 70 Punkte erreicht hat Als
Bewertung werden vergeben:
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