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(Das Kennzeichen AD ist kein Ausbildungskennzeichen
im Sinne der Zucht- und Körordnung)
1. Zweck:
Die Ausdauerprüfung soll den Beweis dafür liefern, dass der Hund
imstande ist, eine körperliche Anstrengung bestimmten Grades zu
leisten, ohne danach erhebliche Ermüdungserscheinungen zu zeigen. Bei
den Körper-Verhältnissen des Hundes kann die geforderte Anstrengung
nur in Laufleistungen bestehen, von denen wir wissen, dass sie erhöhte
Anforderungen an die inneren Organe besonders das Herz und die Lungen
und ebenso die Bewegungsorgane selbst, stellen, bei denen aber auch
andere Eigenschaften, wie Temperament und Härte, zur Auswirkung kommen.
Die mühelose Bewältigung der Leistung müssen wir als Beweis für die
körperliche Gesundheit und das Vorhandensein der von uns gewünschten
Eigenschaften ansehen. Beides ist Vorbedingung, um mit dem Hund Sport zu
treiben.
2. Anmeldung:
Die Ausdauerprüfung wird vom
Mitgliedsverein veranstaltet, sie unterliegt wie jede andere
Veranstaltung dem Terminschutz, der bei den entsprechenden
Terminschutzstellen des Verbandes zu beantragen ist. Die Ausdauerprüfung
ist während der Sommermonate nur durchzuführen in den frühen
Vormittags- oder Spätnachmittagsstunden. Die Außentemperatur soll möglichst
nicht über 22'C liegen. Die Anmeldung der Hunde hat schriftlich beim Prüfungsleiter
zu erfolgen. Bei der Meldung des Hundes sind alle bekannten Daten
anzugeben und die Leistungsnachweise vor- zufegen. Falls im Verlauf
einer Ausdauerprüfung ein Hundeführer oder dessen Hund einen körperlichen
Schaden erleiden sollte, kann hierfür weder der veranstaltende Verein
noch der Verband haftbar gemacht werden.
3. Zulassung der Hunde:
Das Mindestzulassungsalter beträgt
14 Monate, das Höchstzulassungsalter 7 Jahre. Zugelassen zu einer Prüfung
sind höchstens 20 Hunde bei einem Richter bei mehr als 20 Hunden mu8
ein zweiter Richter hinzugezogen werden. AD und BH kann innerhalb einer
termingeschützten Veranstaltung für den selben Hund erfolgen. Die
Hunde müssen einen Leistungsnachweis vorlegen. Sie müssen voll gesund
sein, ebenfalls gut durchtrainiert. Kranke, nicht genügend kräftige
Hunde, heiße, trächtige oder säugende Hündinnen dürfen nicht
zugelassen werden. Bei Beginn der Prüfung haben sich die Teilnehmer
nach Aufruf - sofern sie einen rassereinen Hund, mit VDH anerkannter
Ahnentafel haben - zur Tätowierkontrolle bereitzuhalten; bei allen
anderen Hunden erfolgt die allgemein übliche Unbefangenheitsüberprüfung.
Alle Teilnehmer haben dem Richter ihren und den Namen ihres Hundes
bekannt zugeben. Der Richter hat sich gemeinsam mit dem Prüfungsleiter
zu überzeugen, ob der Hund in guter Verfassung ist. Hunde, die einen müden
Eindruck machen, sind von der Teilnahme auszuschließen. Der Führer
muss sich während der Prüfung sportlich verhalten. Böswillige Verstöße
gegen die Bestimmungen können die Teilnahme an der Prüfung ausschließen.
Die Entscheidung trifft in jedem Falle der Richter; sie ist nicht
anfechtbar.
4. Die Bewertung:
Punkte und Wertnoten werden nicht vergeben,
sondern nur "Bestanden" oder "Nicht bestanden". Bei
"Bestanden" wird das Kennzeichen "AD" zuerkannt.
5. Gelände:
Die Prüfung soll auf Straßen und Wegen
von möglichst verschiedener Beschaffenheit abgehalten werden. Es kommen
in Betracht asphaltierte, gepflasterte und ungepflasterte Straßen und
Wege.
B) Durchführung der Ausdauerprüfung
Zurücklegung einer Streckenlänge von 5 km (kleine Hunde), 10 km
(mittlere Hunde) und 20 km (große Hunde) in einem Tempo von 10- 15 km/h
(bis 35 cm Widerrist) für die kleinen und mittleren Hunde bis zu einer
Widerrist von 50cm und 12-15 km/h für alle größeren Hunde.
1.
Laufübung:
Der Hund hat laut (It. STVO) angeleint
an der rech- ten Seite des Führers in normalem Trab neben dem Fahrrad
(Cross- und Mountain- Bikes und Rennräder sind nicht erlaubt) zu
laufen. Ein überhastetes Laufen ist zu vermeiden. Die Leine mu8
entsprechend lang gehalten werden, damit der Hund die Möglichkeit hat,
sich dem jeweiligen Tempo anzupassen. Leichtes Ziehen an der Leine
(Vorprellen) ist nicht fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des
Hundes. Nachdem 8 km von den mittleren und größeren Hunden zurückgelegt
sind, ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während dieser Zeit hat
der Richter die Hunde auf etwaige Ermüdungserscheinungen zu beobachten.
Stark übermüdete Hunde sind von der weiteren Prüfung auszuschlie8en.
Nach der 1. Pause sind für die größeren Hunde weitere 7 km zurückzulegen,
bevor es eine dann, 20minütige Pause für die großen Hunde gibt, in
der ihnen dann Gelegenheit gegeben wird, sich frei und zwanglos zu be-
wegen. Kurz vor der weiteren Laufübung hat der Richter die Hunde auf
Ermüdungserscheinungen bzw. auf wundgelaufene Pfoten zu überprüfen.
Stark ermüdete Hunde, bzw. solche, deren Pfoten wundgelaufen sind, müssen
vom weiteren Prüfungsverlauf ausgeschlossen werden. Nach Beendigung der
Laufübungen ist eine weitere Pause von 15 Minuten einzulegen, auch hier
wird der Hund erneut auf starke Ermüdungserscheinungen und evtl.
wundgelaufene Pfoten überprüft. Richter und Prüfungsleiter sollen die
Hunde nach, Möglichkeit selbst auf dem Fahrrad begleiten, sie können
aber auch mit dem PKW folgen. Anmerkungen zu den Hunden sind schriftlich
festzuhalten. Es ist erforderlich den Prüflingen mit einem Kfz zu
folgen, damit Hunde, bei denen Schwächen und/oder Verletzungen
erkennbar sind, mit dem Kfz transportiert werden können. Als nicht
bestanden gilt die Prüfung, wenn die Hunde jegliches Temperament und
und die Härte vermissen lassen, außergewöhnliche Ermüdungserscheinungen
zeigen und das vergebene Mindesttempo nicht durchhalten, sondern
erheblich mehr Zeit verbrauchen. Für diese Hunde ist die Prüfung je
nach Vorgabe der Lauflänge nach 3 km, 7 km (kleine und mittlere Hunde)
und 12 km (große Hunde) beendet.
2. Unterordnung:
Nach Beendigung der Laufübung haben
auf Anweisung des Richters die Führer mit ihren Hunden bei Fuß
Aufstellung zu nehmen. Jeder Teilnehmer hat nach Aufruf mit seinem Hund
Unterordnungsübungen entsprechend des Ausbildungsstandes zu zeigen. Die
Übungen können an lockerer Leine gezeigt werden. Die Ausführungen
dieser Übungen müssen nach den Bestimmungen der Begleithunde-Prüfungsordnung
geschehen, jedoch hat die Abgabe von Schüssen zu unterbleiben.
Zur Beachtung!
Der Prüfungsleiter hat den Treffpunkt (Abfahrt) der Prüfungsteilnehmer
so festzulegen, dass für alle möglichst der gleiche Anfahrtsweg
besteht. Hierdurch soll vermieden werden, dass Hunde mit einer weiteren
Anfahrt zusätzlich belastet werden. Den Hunden ist vor Eintritt in die
AD- Prüfung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Es ist
strengstens verboten, während der Prüfung oder in den Pausen Alkohol
zu sich zu nehmen. |