Ausdauerprüfung

 (Das Kennzeichen AD ist kein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht- und Körordnung)

 1. Zweck:
Die Ausdauerprüfung soll den Beweis dafür liefern, dass der Hund imstande ist, eine körperliche Anstrengung bestimmten Grades zu leisten, ohne danach erhebliche Ermüdungserscheinungen zu zeigen. Bei den Körper-Verhältnissen des Hundes kann die geforderte Anstrengung nur in Laufleistungen bestehen, von denen wir wissen, dass sie erhöhte Anforderungen an die inneren Organe besonders das Herz und die Lungen und ebenso die Bewegungsorgane selbst, stellen, bei denen aber auch andere Eigenschaften, wie Temperament und Härte, zur Auswirkung kommen. Die mühelose Bewältigung der Leistung müssen wir als Beweis für die körperliche Gesundheit und das Vorhandensein der von uns gewünschten Eigenschaften ansehen. Beides ist Vorbedingung, um mit dem Hund Sport zu treiben.

 2. Anmeldung: 
Die Ausdauerprüfung wird vom Mitgliedsverein veranstaltet, sie unterliegt wie jede andere Veranstaltung dem Terminschutz, der bei den entsprechenden Terminschutzstellen des Verbandes zu beantragen ist. Die Ausdauerprüfung ist während der Sommermonate nur durchzuführen in den frühen Vormittags- oder Spätnachmittagsstunden. Die Außentemperatur soll möglichst nicht über 22'C liegen. Die Anmeldung der Hunde hat schriftlich beim Prüfungsleiter zu erfolgen. Bei der Meldung des Hundes sind alle bekannten Daten anzugeben und die Leistungsnachweise vor- zufegen. Falls im Verlauf einer Ausdauerprüfung ein Hundeführer oder dessen Hund einen körperlichen Schaden erleiden sollte, kann hierfür weder der veranstaltende Verein noch der Verband haftbar gemacht werden.

 3. Zulassung der Hunde: 
Das Mindestzulassungsalter beträgt 14 Monate, das Höchstzulassungsalter 7 Jahre. Zugelassen zu einer Prüfung sind höchstens 20 Hunde bei einem Richter bei mehr als 20 Hunden mu8 ein zweiter Richter hinzugezogen werden. AD und BH kann innerhalb einer termingeschützten Veranstaltung für den selben Hund erfolgen. Die Hunde müssen einen Leistungsnachweis vorlegen. Sie müssen voll gesund sein, ebenfalls gut durchtrainiert. Kranke, nicht genügend kräftige Hunde, heiße, trächtige oder säugende Hündinnen dürfen nicht zugelassen werden. Bei Beginn der Prüfung haben sich die Teilnehmer nach Aufruf - sofern sie einen rassereinen Hund, mit VDH anerkannter Ahnentafel haben - zur Tätowierkontrolle bereitzuhalten; bei allen anderen Hunden erfolgt die allgemein übliche Unbefangenheitsüberprüfung. Alle Teilnehmer haben dem Richter ihren und den Namen ihres Hundes bekannt zugeben. Der Richter hat sich gemeinsam mit dem Prüfungsleiter zu überzeugen, ob der Hund in guter Verfassung ist. Hunde, die einen müden Eindruck machen, sind von der Teilnahme auszuschließen. Der Führer muss sich während der Prüfung sportlich verhalten. Böswillige Verstöße gegen die Bestimmungen können die Teilnahme an der Prüfung ausschließen. Die Entscheidung trifft in jedem Falle der Richter; sie ist nicht anfechtbar.  

4. Die Bewertung:
Punkte und Wertnoten werden nicht vergeben, sondern nur "Bestanden" oder "Nicht bestanden". Bei "Bestanden" wird das Kennzeichen "AD" zuerkannt.

 5. Gelände: 
Die Prüfung soll auf Straßen und Wegen von möglichst verschiedener Beschaffenheit abgehalten werden. Es kommen in Betracht asphaltierte, gepflasterte und ungepflasterte Straßen und Wege.

 B) Durchführung der Ausdauerprüfung
Zurücklegung einer Streckenlänge von 5 km (kleine Hunde), 10 km (mittlere Hunde) und 20 km (große Hunde) in einem Tempo von 10- 15 km/h (bis 35 cm Widerrist) für die kleinen und mittleren Hunde bis zu einer Widerrist von 50cm und 12-15 km/h für alle größeren Hunde.

 1. Laufübung
Der Hund hat laut (It. STVO) angeleint an der rech- ten Seite des Führers in normalem Trab neben dem Fahrrad (Cross- und Mountain- Bikes und Rennräder sind nicht erlaubt) zu laufen. Ein überhastetes Laufen ist zu vermeiden. Die Leine mu8 entsprechend lang gehalten werden, damit der Hund die Möglichkeit hat, sich dem jeweiligen Tempo anzupassen. Leichtes Ziehen an der Leine (Vorprellen) ist nicht fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des Hundes. Nachdem 8 km von den mittleren und größeren Hunden zurückgelegt sind, ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während dieser Zeit hat der Richter die Hunde auf etwaige Ermüdungserscheinungen zu beobachten. Stark übermüdete Hunde sind von der weiteren Prüfung auszuschlie8en. Nach der 1. Pause sind für die größeren Hunde weitere 7 km zurückzulegen, bevor es eine dann, 20minütige Pause für die großen Hunde gibt, in der ihnen dann Gelegenheit gegeben wird, sich frei und zwanglos zu be- wegen. Kurz vor der weiteren Laufübung hat der Richter die Hunde auf Ermüdungserscheinungen bzw. auf wundgelaufene Pfoten zu überprüfen. Stark ermüdete Hunde, bzw. solche, deren Pfoten wundgelaufen sind, müssen vom weiteren Prüfungsverlauf ausgeschlossen werden. Nach Beendigung der Laufübungen ist eine weitere Pause von 15 Minuten einzulegen, auch hier wird der Hund erneut auf starke Ermüdungserscheinungen und evtl. wundgelaufene Pfoten überprüft. Richter und Prüfungsleiter sollen die Hunde nach, Möglichkeit selbst auf dem Fahrrad begleiten, sie können aber auch mit dem PKW folgen. Anmerkungen zu den Hunden sind schriftlich festzuhalten. Es ist erforderlich den Prüflingen mit einem Kfz zu folgen, damit Hunde, bei denen Schwächen und/oder Verletzungen erkennbar sind, mit dem Kfz transportiert werden können. Als nicht bestanden gilt die Prüfung, wenn die Hunde jegliches Temperament und und die Härte vermissen lassen, außergewöhnliche Ermüdungserscheinungen zeigen und das vergebene Mindesttempo nicht durchhalten, sondern erheblich mehr Zeit verbrauchen. Für diese Hunde ist die Prüfung je nach Vorgabe der Lauflänge nach 3 km, 7 km (kleine und mittlere Hunde) und 12 km (große Hunde) beendet.

 2. Unterordnung:
 Nach Beendigung der Laufübung haben auf Anweisung des Richters die Führer mit ihren Hunden bei Fuß Aufstellung zu nehmen. Jeder Teilnehmer hat nach Aufruf mit seinem Hund Unterordnungsübungen entsprechend des Ausbildungsstandes zu zeigen. Die Übungen können an lockerer Leine gezeigt werden. Die Ausführungen dieser Übungen müssen nach den Bestimmungen der Begleithunde-Prüfungsordnung geschehen, jedoch hat die Abgabe von Schüssen zu unterbleiben.

 Zur Beachtung!

 Der Prüfungsleiter hat den Treffpunkt (Abfahrt) der Prüfungsteilnehmer so festzulegen, dass für alle möglichst der gleiche Anfahrtsweg besteht. Hierdurch soll vermieden werden, dass Hunde mit einer weiteren Anfahrt zusätzlich belastet werden. Den Hunden ist vor Eintritt in die AD- Prüfung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Es ist strengstens verboten, während der Prüfung oder in den Pausen Alkohol zu sich zu nehmen.